Di., 28.04.2020 , 16:50 Uhr

Corona-Kabinettssitzung: Ausgangsbeschränkung bis 10. Mai verlängert; Übernahme von Elternbeiträgen für drei Monate

Das Bayerische Kabinett hat heute die Ausgangsbeschränkung in Bayern um eine Woche verlängert. Diese ist nun bis zum 10. Mai gültig. Dennoch gibt es in den kommenden Tagen und Wochen einige Lockerungen. Bei der Betreuung von Kindern übernimmt der Freistaat für drei Monate die Beiträge.

Übernahme von Elternbeiträgen

In der Kabinettssitzung ist unter anderem auch beschlossen worden, dass der Freistaat die Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung für die Monate April, Mai und Juni übernimmt.

Das gilt aber nur für die Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können. Für drei Monate werden sie von den Kosten entlastet (April, Mai und Juni).

Dazu sollen den Trägern in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für
diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten.

Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge. Für Eltern, die aufgrund des Beitragsersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfällt in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.

Die Kosten für den Freistaat Bayern belaufen sich insgesamt auf rund 200 Mio. Euro. Das Familienministerium (Kindertagesbetreuung) und das Kultusministerium (Mittagsbetreuung) wurden mit der Umsetzung der Beitragserstattung beauftragt.

 

Ausgangsbeschränkungen verlängert

Die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind bis 10. Mai verlängert worden. Bislang waren diese bis zum 3. Mai befristet.

Der Ministerrat hat den Plänen des Gesundheitsministeriums, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai 2020 verlängert werden, zugestimmt. Die kurze Verlängerung soll etwaige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai ermöglichen.

Zusätzlich zur grundsätzlichen Verlängerung der Maßnahmen werden insbesondere folgende Punkte neu geregelt bzw. geändert:

 

 

 

 

Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei

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