Mo., 22.06.2020 , 14:08 Uhr

Corona in Niederbayern: Krankenhäuser wieder im Normalbetrieb - keine Bettenreservierung mehr

Die Krankenhäuser in Niederbayern arbeiten wieder im Normalbetrieb, die Corona-Vorhaltepflicht entfällt. Das bedeutet, dass in den Krankenhäusern keine Betten mehr für Corona-Patienten freigehalten werden müssen. 

Die Pflicht für Krankenhäuser und Einrichtung der Vorsorge und Rehabilitation, einen Teil ihrer Allgemein- und Normalpflegebetten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizuhalten, ist entfallen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19. Juni 2020 die Allgemeinverfügung „Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern“ bekannt gemacht. Die korrespondierende Allgemeinverfügung der Regierung von Niederbayern zur Reduzierung der Vorhaltepflicht zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern vom 27. Mai 2020 ist damit gegenstandslos geworden.

Die zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrags allerdings weiterhin verpflichtet, im Bedarfsfall insbesondere Kapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven Beatmung kurzfristig bereitzustellen. Alle Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation müssen damit rechnen, bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen und entsprechendem Bedarf erneut zur Bewältigung des Krisengeschehens herangezogen zu werden.

 

Pressemitteilung Regierung von Niederbayern / MB

 

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