Sa, 06.06.2020 , 10:31 Uhr

Corona in Bayern: Sonderzahlung für Reha-Einrichtungen und Privatkliniken

Der Freistaat Bayern hat Corona-Hilfsprogramme für stationäre Einrichtungen gestartet. Reha-Einrichtungen und Privatkliniken bekommen Sonderzahlungen für die Behandlung von Corona-Erkrankten.

In Bayern sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jetzt drei Hilfsprogramme für stationäre Einrichtungen gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen.

 

„Die Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen leisten Großartiges bei der Behandlung der COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Allerdings gleicht der Bund die damit verbundenen Mehrbelastungen nur teilweise aus. Wir lassen jedoch die besonders betroffenen Einrichtungen nicht allein: Der Freistaat stellt für deren Unterstützung zunächst 138 Millionen Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung.“ – Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin

 

Konkret bekommen solche Einrichtungen Unterstützung, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereitstehen, aber keine oder nicht ausreichende Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten. Das betrifft Reha-Einrichtungen oder reine Privatkliniken.

Zugleich werden die Leistungen aller Einrichtungen bei der Versorgung von COVID-19-Erkrankten mit einer Sonderzahlung besonders gewürdigt.

 

Dies geschieht über drei Hilfsprogramme:

  1. Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, die abhängig vom Infektionsgeschehen mit einer jederzeitigen Rückholung in die Bereithaltepflicht für die akutstationäre Versorgung rechnen müssen, erleiden für die Vorhaltung von Kapazitäten finanzielle Einbußen, die vom Bund nur teilweise ausgeglichen werden. Für die Kosten der Vorhaltung von personellen und sachlichen Mitteln sollen die Einrichtungen mit Verträgen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag und nicht behandelten Patienten ab dem 25.03.2020 bis zum 31.07.2020 als Ergänzung der bundesseitigen Ausgleichszahlungen erhalten –  jedoch begrenzt auf 90 Prozent des individuellen Regelentgelts (Volumen 63 Mio. Euro).
  2. Für reine Privatkliniken, die eine akutstationäre medizinische Behandlung und Versorgung leisten und die keinerlei Ausgleichszahlungen vom Bund erhalten, sind Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und nicht behandelten Patienten vorgesehen (Volumen 47 Mio. Euro). Die Abwicklung soll dabei in Anlehnung an das Verfahren des Bundes erfolgen. Beantragt werden können die Ausgleichszahlungen für den Zeitraum ab dem 25.03.2020 und solange sie für die Bewältigung der Corona-Pandemie zur Vorhaltung von Kapazitäten herangezogen wurden – sowie bis zu drei weitere Wochen, längstens jedoch bis zum 31.07.2020.Anträge für diese beiden Hilfsprogramme sind an das auch für den Vollzug der Bundeszahlungen zuständige Landesamt für Pflege zu stellen. Die Zuwendungsrichtlinie, die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind in Kürze unter dem Link https://www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-krankenhausbetreiber/betriebskosten/#Liquiditaetsnotsicherung auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums abrufbar.Die Ministerin erläuterte: „In Bayern leisten auch Reha-Einrichtungen und reine Privatkliniken einen wesentlichen Beitrag bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Durch dieses Engagement erleiden die Einrichtungen erhebliche finanzielle Nachteile, die in Einzelfällen liquiditäts- und existenzgefährdend sein können.“
  3. Alle Einrichtungen, die mit der Behandlung von COVID-19-Erkrankten betraut waren und sind, sollen weiterhin in Anerkennung dieser besonderen Leistungen für jeden COVID-19-Patienten und Tag eine Sonderzahlung von 70 Euro erhalten (Volumen 28 Mio. Euro). Huml betonte: „Ich bin dankbar, dass sich alle Kliniken ohne weiteres Aufheben zur Behandlung der COVID-19-Erkrankten bereit erklärt haben. Der mit den Behandlungen verbundene Mehraufwand ist besonderer Anerkennung durch den Freistaat wert.“ Mit dem Vollzug dieses Hilfsprogramms sind die örtlich zuständigen Regierungen beauftragt.

 

Das Hilfsprogramm Krankenversorgung geht auf den Beschluss des Ministerrats vom 21.04.2020 zurück.

 

 

Pressemitteilung Bayerisches Gesundheitsministerium

 

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