Fr, 10.07.2020 , 08:44 Uhr

Chaos um neue StVO: Scheuer drängt auf schnelle Lösung mit Ländern

Im Streit um einen Rechtsfehler bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) drängt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Länder zu einer schnellen Lösung. Kritik des Justizministeriums, das Verkehrsministerium habe eine zu kurze Frist bei der Prüfung der neuen Straßenverkehrsordnung gesetzt, wies der CSU-Politiker zurück. «In Corona-Zeiten gab es oft ultra verkürzte Fristen. Jetzt geht es um Lösungen und nicht um Rückblick», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Wegen eines Formfehlers in der Eingangsformel der neuen StVO sind neue und schärfere Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt worden. Dabei ging es um die neue Regel, dass 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt reichen, um einen Monat Fahrverbot zu kassieren – außerorts sind es 26 km/h. Anders als zuvor kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Die umfassende StVO-Novelle trat Ende April in Kraft, dabei ging es im Kern eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer.

Das Justizressort sieht wegen des Rechtsfehlers das Bundesverkehrsministerium in der Verantwortung. Der Fehler in der Eingangsformel wurde wegen einer zu kurzen Frist vom Justizministerium nicht festgestellt und bemängelt, wie eine Sprecherin der «Süddeutschen Zeitung» (Freitag) sagte.
Das Verkehrsministerium habe die Novelle zur Rechts- und Sprachprüfung mit sehr kurzer Frist übersandt. In der Regel betrage eine solche Frist vier Wochen, im vorliegenden Fall sei die Frist stark verkürzt worden – obwohl die Bundesratsbefassung erhebliche Änderungen des ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungstextes erbracht habe.

Scheuer sagte mit Blick auf Gespräche mit den Ländern: «Ich will eine schnelle Lösung mit einer Richtigstellung und einem Zurück zur Verhältnismäßigkeit. Die Formel lautet: neuer Bußgeldkatalog minus die beiden Fahrverbote.» Der Minister hatte die schärferen Fahrverbots-Regeln, die vom Bundesrat ergänzt wurden, bereits als unverhältnismäßig kritisiert, bevor die rechtlichen Bedenken bekannt wurden. Er hatte nach den Änderungen der StVO durch den Bundesrat die Wahl, die Verordnung in Gänze anzunehmen oder neu zu verhandeln.

«Jetzt gilt wieder der alte Bußgeldkatalog und wenn es kein Verhandlungsergebnis gibt, gilt der alte Bußgeldkatalog weiterhin, aber eben ohne die von mir gewünschten Verbesserungen zum Beispiel für die Radfahrer, das muss jeder Landesverkehrsminister wissen», sagte Scheuer. Der Minister steht auch wegen des Debakels um die gescheiterte Pkw-Maut heftig in der Kritik.

dpa

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