Di., 10.05.2016 , 12:19 Uhr

Chamer Frühlingsfest: Positive Bilanz der Polizei

Ein überwiegend gut besuchtes und aus polizeilicher Sicht auch weitgehend problemlos ablaufendes Frühlingsfest ging am Montag zu Ende. Während der sechs Tage wurden nur drei Körperverletzungsdelikte registriert, die sich alle am ersten Festtag ereigneten. Drei Anzeigen wegen Diebstahl wurden erstattet, einmal wurde ein Hausfriedensbruch angezeigt. Zwei Haftbefehle wurden vollstreckt und einmal beleidigte ein Festbesucher Polizeibeamte.

 

Der Festauftakt am Mittwoch mit einer Showband war sehr gut besucht. Bis Mitternacht wurde lediglich ein Einsatz verzeichnet. Eine 20 Jährige erstattete kurz nach dem Festaufbeginn Anzeige gegen einen Schaustellergehilfen eines Fahrgeschäftes, da ihr dieser mit Absicht den Haltebügel auf den Kopf schlug. Sie wurde dabei leicht verletzt.

Bei der Überprüfung des Tatverdächtigen wurde festgestellt, dass gegen den 29 jährigen rumänischen Staatsangehörigen  ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Er wurde vorläufig festgenommen. Erst nach Zahlung einer dreistelligen Summe konnte er den Vollstreckungsbefehl abwenden und wurde anschließend wieder entlassen.

 

Nach Mitternacht kam es zum Festausklang zu Rangeleien zwischen angetrunkenen Festbesuchern die das Zelt nicht verlassen wollten und einer Bedienung sowie dem Sicherheitsdienst, wobei zwei Personen leicht verletzt wurden. In die Auseinandersetzung mischte sich ein Jugendlicher ein und wollte dazwischengehen. Er wurde von einem Bediensteten des Sicherheitsdienstes zu Boden gebracht. Dabei schnitt er sich leicht an einem auf den Boden liegenden Glasscherben.

Zwei Diebstähle ereigneten sich am ersten Festtag im Zelt während des Auftritts einer Showband. Offensichtlich waren zwei Frauen von der Musik so angetan, dass sie ihre Handtaschen längere Zeit unbeaufsichtigt liegen ließen. Dies nutzte ein bisher unbekannter Täter und entwendete diese.

Am Freitag gegen 22.00 Uhr griff ein unbekannter Mann, der als „korpulent“ beschrieben wurde, beim Vorbeigehen in die Losbox und entwendete daraus eine „handvoll“ Lose. Ob dabei auch ein Hauptbeginn dabei war ist nicht bekannt.

Gegen einen 17 Jährigen, der bei der Auseinandersetzung am ersten Tag zugegen war, wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Trotz dieses Verbotes hielt er sich in den Folgetagen auf dem Festgelände auf.

Bei der Überprüfung eines 32 jährigen Rumänen, der als Aushilfe bei einem Fahrbetrieb auf dem Fest arbeitete wurde festgestellt, dass ein Strafvollstreckungsbefehl vorlag. Er konnte den Haftbefehl durch Zahlung einer dreistelligen Geldsumme abwenden.

Am Samstag verließ ein 25 Jähriger das Chamer Frühlingsfest. Als er ein vorbeifahrendes Polizeiauto bemerkte zeigte er den Beamten deutlich den „ausgestreckten Mittelfinger“. Dies wiederholte er nochmals, als die Beamten wendeten, um die Personalien des Mannes festzustellen.

PM/MF

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