Mi., 07.04.2021 , 13:02 Uhr

Cham: Versuchte Erpressung ohne Erfolg

Ein älterer Mann hatte eine Mail erhalten, in der ein Unbekannter angab, Zugang zu dessen PC und damit auch zu seiner Kamera zu haben.

Dadurch sei es zu sexuellen Aufnahmen gekommen. Der Geschädigte solle nun zur Vermeidung der Öffentlichmachung einen vierstelligen Geldbetrag auf ein Bitcoin-Konto überweisen. Das Schreiben wies diverse Rechtschreibfehler auf und es deutet daraufhin, daß dieses nicht in Deutschland erstellt worden sei.

Richtigerweise brachte der Geschädigte den Sachverhalt sofort zur Anzeige und reagierte nicht auf die Mail.

PI Cham

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