Mo., 25.11.2013 , 15:17 Uhr

Cham: Urteil gegen Jägerin

Eine Jägerin aus Cham ist zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie bei einer Treibjagd einen Kollegen angeschossen hat. Im Dezember 2012 nahm die Frau an einer Treibjagd teil.  Diesem Zeitpunkt hatte sie erst seit wenigen Monaten ihren Jagdschein. Obwohl ihr der Jagdleiter besonders deutlich gemacht hatte, sie solle auf den ihr zugewiesenen Schussbereich achten, schoss sie versehentlich einen 61-jährigen Pensionär aus Chamerau an. Insgesamt 26 Schrotkugeln trafen den Mann, nicht alle konnten später im Krankenhaus entfernt werden.

Bei der Verhandlung zeigte der Pensionär aber Verständnis für die Jägerin. Sie habe einen Fehler gemacht, es aber nicht absichtlich getan. Er hoffe sogar, dass sie irgendwann einmal mit ihm gemeinsam auf die Jagd gehen könne.

MF

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