Das Veterinäramt des Landratsamtes Cham beendet die Maßnahmen mit Wirkung zum 22. Mai 2026. Die Krankheit im betroffenen Betrieb wurde erfolgreich bekämpft.
Für die betroffenen Bereiche im nördlichen Landkreis Cham gelten die bisherigen Einschränkungen nicht mehr. Die Aufstallungspflicht endet, ebenso das Verbot von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten.
Auch die Abgabe und der Verkauf von lebendem Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch sind wieder erlaubt. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone veröffentlicht das Landratsamt Cham auf seiner Internetseite.
Trotz der Aufhebung der Überwachungszone gelten weiterhin erhöhte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Landkreis Cham. Diese Vorgaben waren bereits im November 2025 angeordnet worden.
Dazu gehören unter anderem die Sicherung von Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugten Zutritt, das Tragen von Schutzkleidung sowie eine konsequente Reinigung und Desinfektion von Geräten und besonders von Schuhwerk.
Die Vorgaben gelten für private und gewerbliche Geflügelhalter im gesamten Landkreis – unabhängig von der Größe des Bestands. Zusätzlich müssen Halter weiterhin Aufzeichnungen führen, etwa über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern.
PM Landkreis Cham / FC