Mi., 02.10.2024 , 10:21 Uhr

Cham: Überschwemmungsgebiet am Katzbach vorläufig gesichert

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Katzbach in den Bereichen der Städte Cham und Waldmünchen sowie den Gemeinden Willmering und Waffenbrunn das Überschwemmungsgebiet rechnerisch ermittelt.

Die entsprechenden Karten wurden an das Landratsamt Cham übermittelt. Als nächster Schritt erfolgt nun die vorläufige Sicherung des Gebiets durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises.

Beschränkungen in vorläufig gesicherten Gebieten

In den vorläufig gesicherten Gebieten gelten besondere Vorschriften. Handlungen, die die Hochwassersituation negativ beeinflussen könnten, sind nur nach einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt erlaubt. Dies betrifft insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete, das Errichten oder Erweitern von Gebäuden sowie Änderungen der Erdoberfläche. Zudem gibt es Einschränkungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und das Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern könnten. Auch das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen oder das Umwandeln von Auwald ist reglementiert.

Weitere Schritte und Informationen

Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets ist für fünf Jahre gültig und bildet die Grundlage für die spätere Festsetzung durch eine Rechtsverordnung. In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit durch Planauslegungen in den betroffenen Gemeinden beteiligt.

Weitere Informationen und Pläne zur vorläufigen Sicherung sind auf der Website des Landkreises Cham sowie im UmweltAtlas Bayern verfügbar.

 

 

Landratsamt Cham / FC

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