Fr., 26.06.2026 , 13:19 Uhr

Cham: Sicherheit geht vor – Diese Regeln gelten jetzt für die letzten Johannifeuer

Die letzten Johannifeuer der Saison finden am Wochenende im Landkreis Cham statt.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen weist das Landratsamt Cham auf eine erhöhte Waldbrandgefahr hin. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes gilt derzeit die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5.

Landratsamt appelliert an Veranstalter

Das Landratsamt Cham ruft alle Veranstalter, Hilfskräfte und Besucher dazu auf, die geltenden Sicherheitsregeln konsequent einzuhalten. Ziel sei es, Brände zu verhindern und die Veranstaltungen sicher durchführen zu können.

Landrat Christian Schindler:

„Damit die Freude am Miteinander im Vordergrund stehen kann, ist es angesichts der aktuellen Temperaturen besonders wichtig, auf die Brandsicherheit zu achten. Die örtlichen Feuerwehren stehen hier als zuverlässige und professionelle Unterstützung zur Seite. Eine Sicherheitswache während der Veranstaltung ist wünschenswert, damit einer gelungenen Feier nichts im Wege steht.“

Kein generelles Verbot im Landkreis

Ein generelles Verbot von Johannifeuern gibt es im Landkreis Cham nicht. Sollte sich die Gefahrenlage jedoch weiter verschärfen, kann die jeweils zuständige Gemeinde eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen untersagen. Veranstalter sollten sich deshalb rechtzeitig bei ihrer Gemeinde informieren.

Regeln für Anmeldung und Durchführung

Das Johannifeuer musste mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Außerdem ist die örtliche Feuerwehr zu informieren. Liegt die Feuerstelle weniger als 100 Meter von einem Wald entfernt, ist zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham, Außenstelle Waldmünchen erforderlich.

Diese Sicherheitsregeln gelten

Beim Abbrennen des Johannifeuers darf ausschließlich unbehandeltes Holz verwendet werden. Abfälle wie lackiertes Holz, Sperrmüll, Kunststoffe oder Altreifen sind als Brennmaterial verboten. Ebenso dürfen keine Treibstoffe oder Altöle zum Anzünden eingesetzt werden.

Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und ist bei starkem Wind sofort zu löschen. Vor dem Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein. Außerdem sind sämtliche Abfälle nach der Veranstaltung ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Sicherheitswache der Feuerwehr wird ausdrücklich empfohlen, um im Notfall schnell eingreifen zu können.

Gemeinden entscheiden im Einzelfall

Ob ein Johannifeuer wegen der aktuellen Hitze und Trockenheit abgesagt werden muss, entscheidet die jeweilige Gemeinde. Eine Untersagung ist möglich, wenn Gefahren für Menschen, Sachwerte oder die Natur bestehen oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

PM Landkreis Cham / FC

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