Mi., 08.02.2017 , 08:36 Uhr

Cham: Schwandorfer Geflügelpest-Fall betrifft den Landkreis

In der Stadt Nittenau, Landkreis Schwandorf wurde der Ausbruch der Vogelgrippe (hochpathogenes aviäres Influenzavirus Typ H5N8) bei einem Wildvogel festgestellt. Rund um den Fundort des Tieres wurden ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein zusätzliches Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern eingerichtet. Da ein Teil des davon betroffenen Gebiets auch im Landkreis Cham liegt, hat das Landratsamt Cham einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Im Sperrbezirk liegen in der Gemeinde Reichenbach die Gemeindeteile Heimhof, Kaltenbach, Kienleiten, Regenmühle und Reichenbach.

Das Beobachtungsgebiet umfasst Ortschaften in den Gemeinden Reichenbach, Roding, Wald, Walderbach und Zell.


Karte: Der Sperrbezirk im Landkreis Cham

Die genaue Abgrenzung des Gebietes und die darin geltenden Regelungen sind in der Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 festgelegt. Die Verfügung tritt am Mittwoch, 8. Februar 2017 in Kraft. Der genaue Wortlaut mit Karten ist im Amtsblatt des Landkreises Cham veröffentlicht und auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-cham.de) einsehbar.

Das Landratsamt hat an den Hauptzufahrtswegen zum Sperrbezirk und zum Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ bzw. „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Die im Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht. Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Cham im Sperrbezirk fünf kleine Geflügelhalter betroffen.

Im Sperrbezirk dürfen gehaltene Vögel und Bruteier sowie tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln nicht aus dem Bestand verbracht werden. Wer im Sperrbezirk einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen.

Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Innerhalb der Restriktionszone dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis bereits seit November 2016 eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet. Hierin sind Maßnahmen beschrieben, mit denen ein Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden kann. Besondere Bedeutung kommt hierbei der konsequenten Einhaltung der dort beschriebenen betriebshygienischen Maßnahmen zu.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Tote Tiere sind dem jeweils zuständigen Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich.

 

Weitere Informationen dazu unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

http://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/vogelgrippe/index.htm

 

Merkblatt für Geflügelhalter

http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

 

Aktuelle Zahlen zur Geflügelpest in Bayern finden Sie unter folgendem Link: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_2016.htm

 

Pressemitteilung/MF

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