Di, 30.05.2017 , 16:37 Uhr

Cham: Polizei zieht nach Frühlingsfest Bilanz

Ein aus polizeilicher Sicht weitgehend friedliches Frühlingsfest ist am Montag in der Stadt Cham zu Ende gegangen: Im gesamten Zeitraum wurden zwei Körperverletzungsdelikte, ein Diebstahl, eine Beleidigung und einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen registriert. Außerdem wurde im Umfeld ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelrecht festgestellt und es wurde eine Trunkenheitsfahrt verhindert.

Zum Festauftakt und beim Auftritt der Showbands war ein hohes Besucheraufkommen, insbesondere von jüngeren Leuten, zu verzeichnen.

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, gegen 00.45 Uhr, wurde am Rande des Frühlingsfestes ein 19 Jähriger von einem bisher unbekannten Täter angegriffen. Dieser schlug dem Geschädigten aus unbekannter Ursache mit der Faust ins Gesicht. Dabei erlitt er Gesichtsverletzungen. Er wurde vom Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus Cham verbracht. Der Täter flüchtete zu Fuß in Richtung Innenstadt.

Von Donnerstag auf Freitag, kurz nach Mitternacht, gerieten zwei Bekannte auf dem Volksfestplatz aus bisher nicht bekannter Ursache in Streit. In dessen Verlauf schubste ein 39 Jähriger seinen 20 jährigen Bekannten. Daraufhin versetzte ihm der Jüngere einen Faustschlag ins Gesicht, so dass der Ältere dadurch zu Boden ging. Anschließend trat er dem auf den Boden liegenden mit dem Fuß gegen den Kopf. Er wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert, wo er stationär behandelt wurde. Beide Beteiligte standen unter Alkoholeinfluss. Der „Treter“ wurde vorläufig festgenommen und nach der Durchführung von strafprozessualen Maßnahmen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Am Freitag, um 20.45 Uhr, wurde ein 16 Jähriger aus dem nördlichen Landkreis auf dem Festplatz liegend aufgefunden. Er war vermutlich aufgrund von Alkoholkonsum kurzzeitig orientierungslos, weshalb er vom Rettungsdienst erstversorgt wurde. Eine weitere Behandlung war nicht erforderlich. Beim „Aufwachen“ war er sehr erregt, so dass er durch die hinzugerufene Polizeistreife vorläufig fixiert werden musste. Der Jugendliche wurde vorläufig in Gewahrsam genommen, bis er von den Eltern abgeholt wurde.

Ebenfalls am Freitag, um 21.50 Uhr, zeigte ein 30 Jähriger im Festzelt den „Hitlergruß“. Er wurde deshalb vom Sicherheitsdienst vom Gelände verwiesen. Trotz des Platzverbotes kam er erneut auf dem Festplatz zurück. Der Sicherheitsdienst verständigte eine Polizeistreife, die ihm einen Platzverweis erteilten. Daraufhin beschimpfte und beleidigte der Beschuldigte die Polizeibeamten mit unflätigen Kraftausdrücken. Der Mann stand erkennbar unter Alkoholeinfluss. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Beleidigung und Hausfriedensbruch eingeleitet.

In der Nacht zum Samstag, zwischen Mitternacht und 00.45 Uhr, entwendete ein bisher unbekannter Täter vom Volksfestplatz zwei Fahnen. Außerdem entwendete er ein beim Festplatz aufgestelltes Verkehrszeichen (Durchfahrt verboten). Der Schaden beträgt ca. 450 Euro.

Am Mittwoch, um 22.45 Uhr, wollte eine zivile Polizeistreife einen 16 jährigen Festbesucher auf einem Parkplatz in der Nähe des Festplatzes kontrollieren. Dieser stand mit einem anderen Jugendlichen bei seinem Roller. Als er die „Zivilbeamten“ erkannte versuchte er zu Fuß zu flüchten. Er konnte aber nach kurzer Zeit eingeholt werden. Bei der körperlichen Durchsuchung fanden die Beamten 75 g Marihuana. Außerdem war der Jugendliche leicht alkoholisiert. Er wurde vorläufig festgenommen. Seine Rollerschlüssel wurden vorläufig sichergestellt.

Einen besonderen Fund machte der Sicherheitsdienst zum Festauftakt. Auf dem Gehweg gegenüber dem Haupteingang „parkte“ ein Einkaufswagen, vollgefüllt mit Bier und hochprozentigen Getränken. Alle umstehenden Personen verneinten, dass ihnen die Getränke gehörten. Deshalb wurde die Polizei verständigt, die den Leiter des Sicherheitsdienstes mit der vorläufigen „Gewahrsamnahme“ beauftragte. Kurz vor Mitternacht meldete sich dann der Besitzer, ein 19 jähriger Auszubildender aus dem südlichen Landkreis. Er konnte den Nachweis erbringen, Eigentümer der Getränke zu sein. Die Flaschen wurden ihm ausgehändigt, den Einkaufswagen brachte er zum Geschäft zurück. Seiner Einlassung nach transportiere er größere Einkäufe immer mit dem Einkaufswagen. Inwieweit der Alkohol zur „externen Versorgung“ der Festbesucher gedacht war konnte nicht erfragt werden.

Foto: Archivbild

PM/MF

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