In Schutzgebieten darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Der Grund: laute Knalle, Lichtblitze und Rauch erschrecken Wildtiere und bringen sie in Lebensgefahr. Die Naturschutzbehörde appelliert daher an alle, Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen – nicht nur in geschützten Bereichen, sondern generell in der freien Natur.
Biodiversitätsberaterin Katharina Kuhlmann erklärt:
„Niedrige Temperaturen und eingeschränktes Futterangebot prägen die Wintermonate. Werden Wildtiere im Winter gestört und so zu einer Flucht gezwungen, schaltet ihr Körper vom Sparmodus auf körperliche Höchstleistung um. Vor allem Feuerwerk führt zu Panik bei den Wildtieren.“
Eine solche Flucht kostet die Tiere viel Energie, die sie im Winter kaum wieder aufnehmen können. Der dadurch entstehende Kräfteverlust schwächt sie und macht sie anfälliger für Krankheiten – im schlimmsten Fall können die Tiere daran sterben.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher, insbesondere zum Jahreswechsel auf Feuerwerk in der Natur zu verzichten und eigenverantwortlich Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Jeder, der auf Böller und Raketen im Freien verzichtet, trägt dazu bei, dass die Tiere sicher durch den Winter kommen.
Landkreis Cham/JM