Mi., 24.01.2024 , 12:46 Uhr

Cham: Medizinstudienplatz ohne Numerus Clausus

Ab Donnerstag, den 01. Februar, öffnet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) den Bewerbungszeitraum für Hochschulzugangsberechtigte, die einen der begehrten Medizinstudienplätze außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens erhalten wollen.

Pressemitteilung Landratsamt Cham

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig organisiert. Im ersten Schritt müssen offizielle Unterlagen, wie das Abiturzeugnis, Lebenslauf, persönliche Motivation und soziales Engagement dargelegt werden. Kommt derjenige in die engere Auswahl, wird er zu einem persönlichen Eignungsgespräch eingeladen. Die Abiturnote ist zwar nicht ausschlaggebend, aber muss zum Bewerbungszeitraum vorliegen. Damit möchte man erreichen, dass sich besonders Personen bewerben, die auf Grund ihrer fortgeschrittenen Persönlichkeitsentwicklung oder Lebenserfahrung sicher sind, dass das entsprechende Einsatzgebiet auch wirklich passt. Sollten ein Angebot für einen Studienplatz ausgesprochen werden, kann der Kandidat an einer der sieben medizinischen Fakultäten regulär im Freistaat Medizinstudieren.

Der Freistaat Bayern ist damit eines von 11 Bundesländern, das ein Kontingent von knapp 150 Studienplätzen für Kandidaten vorhält, die bereit sind, sich dazu zu verpflichten, Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin bzw. Facharzt für den öffentlichen Gesundheitsdienst zu werden und zehn Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet Bayerns zu praktizieren. „Die Landarztquote ist damit eine Chance, jungen Menschen den Berufswunsch „Arzt oder Ärztin“ zu ermöglichen, die vielleicht keine Abiturbestennote vorweisen können, aber dafür auf Grund ihrer Persönlichkeit und Verbundenheit mit dem ländlichen Raum ebenfalls bestens geeignet sind,“ erklärt Franz Löffler die Initiative des Freistaates und ermuntert damit explizit auch Interessenten aus dem Landkreis Cham zu einer Bewerbung.

Mittlerweile studieren über 440 junge Menschen über die Landarztquote sowie 51 im Rahmen der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst Humanmedizin. Die ersten Hausärztinnen und -ärzte werden voraussichtlich im Jahr 2031 ihre Arbeit aufnehmen. Die zukünftigen Amtsärzte bereits 2029. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur wohnortnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum geleistet.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an die GesundheitsregionPlus im Landkreis Cham unter gesundheitsregionplus@lra.landkreis-cham.de wenden oder www.landarztquote.bayern.de/ besuchen.

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