Am Samstag, den 5. Juli 2025, gegen 16:45 Uhr, überprüfte eine Streife der Bundespolizei drei Jugendliche, die mit E-Scootern im Bereich des Bahnhofs Cham unterwegs waren. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass ein E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr ausgestattet war – dieses ist damit nicht mehr gültig.
Bei einem zweiten E-Scooter fiel den Beamten ein selbst hergestelltes Kennzeichen auf. Es trug keinerlei Merkmale, die auf eine Versicherung hinweisen, und war damit klar nicht zulässig. Nur der dritte E-Scooter war ordnungsgemäß versichert.
Die beiden betroffenen Jugendlichen im Alter von 15 und 16 Jahren müssen nun mit Strafanzeigen rechnen – unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die gefälschte Kennzeichentafel wurde sichergestellt.
PI Cham / LB