Cham – Am Freitag, den 18.10.2025, gegen 21:10 Uhr, führten Polizeibeamte im Stadtgebiet Cham eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurde ein 42-jähriger deutscher Autofahrer überprüft.
Während der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der gemessene Wert lag im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.
Als unmittelbare Folge wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Fahrverbot von einem Monatsowie eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Dieser Vorfall zeigt erneut, dass selbst geringe Mengen Alkohol beim Autofahren ernste Konsequenzen haben können. Schon ein Wert ab 0,5 Promille kann – wie in diesem Fall – zu einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten führen.
Die Polizei warnt regelmäßig vor den Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Wer Alkohol konsumiert hat, sollte auf alternative Transportmittel wie Taxi, Bus oder Mitfahrgelegenheiten zurückgreifen. So lassen sich Unfälle und hohe Strafen vermeiden.
PI Cham / FH