Mi., 02.04.2025 , 15:29 Uhr

Cham: Eines von nur noch neun Gerichten für Abschiebehaft in Bayern

Das Amtsgericht Cham wird eines von nur noch neun Gerichten in Bayern, das künftig über Abschiebehaft entscheidet. Der Freistaat bündelt die Zuständigkeiten, um Verfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten.

Das Amtsgericht Cham gehört künftig zu den neun bayernweiten Standorten, an denen Verfahren zur Abschiebehaft zentral bearbeitet werden. Der bayerische Ministerrat hat diese Bündelung beschlossen, um Verfahren zu beschleunigen und Abläufe zu vereinfachen.

Cham erhält besondere Bedeutung in Ostbayern

Mit der Entscheidung wird das Amtsgericht Cham zu einem von nur neun Gerichten im Freistaat, das künftig für Freiheitsentziehungen nach dem Aufenthaltsgesetz zuständig ist. Neben Cham übernehmen nur noch die Amtsgerichte in Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Erding, Rosenheim, Laufen und Weiden diese Verfahren.

Cham übernimmt damit eine wichtige Rolle in einem sensiblen Bereich der Justiz.

Justiz will Verfahren beschleunigen

Die Bündelung soll laut Justizminister Georg Eisenreich (CSU) die Abstimmung mit Polizei und Ausländerbehörden erleichtern und die Effizienz bei Abschiebungen erhöhen. Allein 2023 gab es bayernweit 4.539 Verfahren dieser Art, 2022 sogar 5.280.

Bisher waren alle 73 Amtsgerichte in Bayern zuständig. Doch gerade kleinere Gerichte bearbeiteten oft nur wenige Fälle im Jahr – in 42 Amtsgerichten waren es sogar zehn oder weniger. Eine Spezialisierung war dadurch kaum möglich.

Umsetzung ab Juni oder September

Die Umstellung tritt je nach Bezirk zum 1. Juni oder 1. September 2025 in Kraft. Cham gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg und ist damit ab Juni einer der neuen zentralen Standorte. Die Polizei Cham, regionale Ausländerbehörden und das Amtsgericht müssen sich nun auf die neue Verantwortung einstellen.

dpa /VSi

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