Di., 19.12.2023 , 17:57 Uhr

Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerischen Kreuzerlass

Ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude in Bayern - seit Jahren wurde darüber gestritten, ob das rechtmäßig ist. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung» eingestuft.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: «Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.»

Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.

dpa

Das könnte Dich auch interessieren

22.05.2026 Bayern: Krankenhausverbände warnen vor Schließungen durch Spargesetz Bayerische Krankenhausverbände schlagen Alarm. Die von der Bundesregierung geplanten Sparmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen könnten nach Ansicht der Kliniken weitreichende Folgen haben – von Tarifkonflikten bis hin zu weiteren Schließungen von Krankenhausstandorten und Abteilungen. Massive Sorgen bei Bayerns Krankenhäusern Zehn Spitzenverbände der Kliniken haben in München vor den möglichen Folgen der geplanten Maßnahmen gewarnt. Besonders 18.05.2026 Bayern: Gemeindetag kritisiert Freie-Wähler-Vorstoß zu Erschließungskosten Die Partei will die Möglichkeit der Kommunen einschränken, Kosten für den Bau von Straßen anteilig auf Anwohner umzulegen – und erntet dafür scharfe Kritik. Heftiger Widerstand aus den Kommunen Wenn Städte, Märkte und Gemeinden Straßen neu erschließen, dürfen sie die Kosten bislang auf die Anlieger verteilen. Genau hier setzen die Freien Wähler an: Sie wollen, 18.05.2026 Bayern: Über 1,3 Milliarden Euro für kommunale Hochbauprojekte im Jahr 2026 Der Freistaat Bayern stellt im Jahr 2026 über 1,3 Milliarden Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen bereit. Von der Förderung profitieren mehr als 1.700 Projekte in ganz Bayern – insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen. Wie Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Bekanntgabe der staatlichen Zuweisungen erklärte, liegt der Schwerpunkt klar auf Bildung und Betreuung. „2026 29.04.2026 Ostbayern: Rund eine Million Euro aus dem Kulturfonds Bayern für 29 Projekte Mit rund fünf Millionen Euro fördert der Freistaat Bayern im Jahr 2026 insgesamt 133 Kunst- und Kulturprojekte im ganzen Land. 29 Projekte in Ostbayern erhalten dabei zusammen rund eine Million Euro aus dem Kulturfonds Bayern. Kunstminister Markus Blume gab die Förderentscheidungen jetzt in München bekannt. Er betonte: „Kulturfonds Bayern – seit 1996 die Adresse für