Mo., 17.12.2018 , 17:13 Uhr

Bundespolizei stellt verbotene Böller aus Tschechien sicher

In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, es beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu. Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, verbotene Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung einzuführen und zu gebrauchen. Dies stellt regelmäßig eine Straftat dar und wird angezeigt. 

 

 

Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhielt deshalb am Sonntagnachmittag (16. Dezember) eine 27-jährige Rumänin. Eine Streife der Bundespolizei stoppte die junge Frau auf der Böhmerstraße (B 20) nahe Furth im Wald. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges entdeckten die Bundespolizisten auf der Rücksitzbank, versteckt unter Jacken, eine Packung Böller der Marke DUM BUM mit 20 Stück sowie ein Batteriefeuerwerk mit 16 Schuss der Marke Trolice. 
Keiner der Knallkörper verfügte über eine nach geltenden EU-Richtlinien vorgesehene CE-Kennzeichnung. 
Die nicht zugelassenen Böller stellten die Bundespolizisten sicher und erstatteten Strafanzeige nach dem Sprengstoffgesetz.

Am Sonntagabend stellten Fahnder der Bundespolizei erneut nicht zugelassene Pyrotechnik fest. Ein 44-jähriger Rumäne und ein 21-jähriger Syrer aus dem Raum Regensburg hatten Böller in Tschechien eingekauft. Insgesamt handelte es sich um 9 Packungen zu je 20 Stück der Marke DUM BUM, Viper1 und Colour Salute. Auch sie verfügten über keine gültige CE-Kennzeichnung. 

Die Bundespolizisten stellten deshalb in beiden Fällen die verbotenen Feuerwerkskörper sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. 


Die Bundespolizei warnt vor ungeprüften Feuerwerkskörpern! Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind häufig mangelhaft verarbeitet und können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. 

Die potenziellen Käufer sollten neben den strafrechtlichen Konsequenzen besonders die Gefährlichkeit der ungeprüften Knallkörper bedenken: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung unterschiedlichster Sprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen. 

Die Bundespolizei hat deshalb Warnschilder aufgestellt, um hierauf eindringlich hinzuweisen. Eines dieser Schilder steht auch an der Böhmerstraße am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg sowie in Waldmünchen am ehemaligen Grenzübergang Höll. 

Pressemitteilung Bundespolizei

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