Im Fall des tödlichen Blow-Ups auf der A93, Höhe Abensberg, vor zwei Jahren, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ihre Ermittlungen eingestellt. Der Unfall war nicht vermeidbar – das ist das Abschlussergebnis der Ermittlungen. Folglich können weder der Leiter der Autobahnmeisterei Pentling sowie der Regensburger Dienststellenleiter der Autobahndirektion Südbayern wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Vor dem Blow-Up auf der A93 Höhe der Anschlussstelle Abensberg hätte auch im Vorfeld nicht gewarnt werden können. So ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Bei dem Unfall vor zwei Jahren war ein 59-jähriger Motorradfahrer tödlich verunglückt.
MK/MF