Di, 24.09.2019 , 13:14 Uhr

Bischofsmais: Junger Luchs nach illegaler Jagd verhungert - Zeugen gesucht

Wie die Polizei Niederbayern heute bekannt gegeben hat, hat bereits am Dienstag, den 16.07.19, ein Spaziergänger kurz nach 13 Uhr einen toten Jungluchs neben einer Zufahrtsstraße zum Landshuter Haus gefunden. Das Jungtier ist wohl verhungert, nachdem es bei einer illegalen Jagd verletzt und dann von der Mutter abgestoßen worden war. 

Hier die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern:

Das stark ausgezehrte weibliche Jungtier wurde daraufhin in Absprache mit den zuständigen Behörden in einer Tierarztpraxis untersucht und geröntgt. Nachdem erste radiologische Untersuchungen keine Hinweise auf eine mögliche Todesursache ergeben haben und äußerlich keine Hinweise auf Fremd- oder Gewalteinwirkung, (Verkehrsunfall, Beschuss etc) erkennbar waren, wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) eine forensische Untersuchung des Jungtieres in Auftrag gegeben.

Dem Ergebnis der forensischen Untersuchung nach war der Bewegungsapparat des Tieres irreversibel geschädigt, was offensichtlich auf eine illegale Nachstellung bereits im Zeitraum zwischen Oktober 2018 bis November 2018 zurückzuführen ist.

Der Luchs dürfte zum Zeitpunkt der Nachstellung etwa ein halbes Jahr alt gewesen sein, in der Folge der Verletzung konnte sich das Tier, nachdem es von der Mutter abgestoßen wurde, nicht mehr eigenständig und ausreichend mit Nahrung versorgen und verstarb letztendlich an Unterernährung. Wie aufgrund der bisherigen Ermittlungen mit den zuständigen Fachbehörden bekannt geworden ist, hielt sich der Jungluchs zum Zeitpunkt der Nachstellung hauptsächlich im Großraum Viechtach auf.

Die eingesetzte Ermittlungsgruppe der Polizei Regen führt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und Einbindung des LfU strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstoß u. a. gegen das Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesjagdgesetz. Dem unbekannten Täter drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Polizeiinspektion Regen, Tel. 09921/9408-0, bittet trotz des bereits zurückliegenden Tatzeitraumes um sachdienliche Hinweise. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Personen, die eigene Wahrnehmungen gemacht haben oder aus Erzählungen Hinweise zu einer Nachstellung eines Luchses im Zeitraum Oktober bis November 2018 bzw. zu dessen Verenden im Juli 2019 im Bereich Oberbreitenau machen können.

Weitere Informationen rund um das Thema „Luchs“ finden Sie unter folgenden Links:

 

Reaktion des LBV auf den Luchs: 

„Ich bin schockiert, dass schon wieder einem Luchs im Bayerischen Wald illegal nachgestellt wurde“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Die ersten radiologischen Untersuchungen hatten keine Hinweise auf eine Todesursache durch Gewalteinwirkung geliefert, deshalb hatte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) eine weitere Spurensuche angeordnet. „Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Behörden dem Fall konsequent nachgegangen sind. Ein derartiges Vorgehen ist die einzige Möglichkeit den Tätern zu zeigen, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt“, so Claus Obermaier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS).

 LBV und GLUS setzen sich gemeinsam intensiv gegen Naturschutzkriminalität ein. Ein Hauptziel ist auch, den Druck auf die Wilderer in der Öffentlichkeit immer weiter zu erhöhen. In einem signalgebenden Urteil war erst am 12. September zum ersten Mal überhaupt ein Jäger aus dem Landkreis Cham in einem Strafprozess wegen der illegalen Nachstellung von Luchsen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im Fall des Jungluchses von Oberbreitenau ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei. Dem unbekannten Täter drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Die Polizeiinspektion Regen bittet trotz des bereits zurückliegenden Tatzeitraumes um sachdienliche Hinweise unter Tel. 09921/9408-0.

 

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).

 

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können kostenlos unter info@umweltstiftung.com angefordert oder unter www.umweltstiftung.com/projekte/bayern-wild/naturschutzkriminalitaet  heruntergeladen werden. 

Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität können ab sofort gemeldet werden unter: www.lbv.de/naturschutzkriminalitaet-melden

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