Fr, 22.04.2016 , 14:31 Uhr

Bilanz der Oberpfälzer Polizei zum Blitzmarathon

Auch in der Oberpfalz überwachten über 150 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte anlässlich des vierten, bundesweiten Blitzmarathons die Verkehrswege quer durch die Oberpfalz.  In der Zeit von Donnerstagmorgen (21.04.) um 6 Uhr bis Freitagmorgen, 6 Uhr stand die Verkehrssicherheitsarbeit ganz oben im polizeilichen Aufgabenkatalog.

In das Verkehrssicherheitsprogramm  „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eingebettet, galt es die Verkehrsteilnehmer für das Thema Geschwindigkeit im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Wichtig ist beim Thema angepasste Geschwindigkeit auch, dass sowohl die gesetzlichen Vorgaben und örtliche oder situative Gegebenheiten genauso wie die individuellen Fähigkeiten der Verkehrsteilnehmer Einfluss auf eine sichere Fahrtgeschwindigkeit haben.

Nach wie vor stellt die nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen dar. Diesen Umstand in das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu rücken stand einmal mehr im Fokus der polizeilichen Bemühungen. Mit immer wiederkehrenden, auch öffentlichkeitswirksamen Aktionen, erhofft man sich dabei auf Seiten der Polizei eine dauerhafte Verhaltens- oder gar Einstellungsänderung bei den Verkehrsteilnehmern mit Blick auf die Anpassung der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit.

Geschwindigkeitsverstöße stellen Verletzungen von Rechtsnormen dar, die zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer aufgestellt wurden. Diese Regeln sollen auf unseren stark frequentierten Straßen ein möglichst hohes Maß an Sicherheit gewährleisten und zudem einen weitgehend reibungslosen Verkehrsfluss ermöglichen. Dazu zeigt sich immer wieder, dass Regeln nur eigehalten werden, wenn diese auch überwacht werden.

Durch nicht angepasste Geschwindigkeit ereignen sich immer wieder schwere Verkehrsunfälle, mit Getöteten oder Verletzten. Auch wenn die Zahl der Unfälle, bei denen Geschwindigkeitsverstöße als Unfallursache festgestellt wurden, im Zehnjahresvergleich in der Oberpfalz von 1642 Unfällen im Jahre 2006 auf exakt 1000 Unfälle im Jahr 2015 zurück gingen, verloren immerhin 13 Verkehrsteilnehmer im Jahr 2015 und somit rund jeder sechste, sein Leben durch nicht angepasste Geschwindigkeit.

Insbesondere der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen auf Landstraßen galt in den zurückliegenden Stunden das Augenmerk der beteiligten Einsatzkräfte. Von 83 Personen, die im Jahre 2015 auf Oberpfälzer Verkehrswegen ihr Leben lassen mussten, wurden 55 Opfer von Unfällen auf Landstraßen, mit unterschiedlichsten Ursachen.

In diesem Zusammenhang meldete die Polizeiinspektion Tirschenreuth auf der Staatsstraße 2167 auf Höhe des Ortsteils Hohenwald ein mit 164 km/h gemessenes Fahrzeug bei erlaubten 100 km/h. Den Geschäftsmann erwartet nun eine Ahndung  in Form einer Geldbuße in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten und 1 Monaten Fahrverbot.

Bilanziert man die gesamten 24 Einsatzstunden, so bedeutet dies für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz, dass 465 Kraftfahrzeuglenker in den Messstrahl von Einseitensensor, Laser-Messgerät und Multanova Radargerät geraten sind und beanstandet wurden bzw. eine Ahndung zu erwarten haben. Dies bei einem Gesamtdurchlauf von über 12 000 Fahrzeugen an den Messstellen. Auf die Verkehrsteilnehmer kamen oder kommen, je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung gestaffelt, Verwarnungsgelder oder Anzeigen mit Punkten und gegebenenfalls Fahrverboten zu.

Die höchste Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit stellten Beamte auf der Bundesstraße 16 bei Nittenau fest. Hier raste ein Pkw-Lenker mit gemessenen 173 Stundenkilometern, was eine vorwerfbare Überschreitung um 67 km/h bedeutet. Den Fahrzeuglenker erwartet nun eine Ahndung mit 440 Euro Geldbuße, 2 Punkten und 2 Monaten Fahrverbot.

Da der Blick der kontrollierenden Beamten natürlich auch auf mögliche Verstöße anderer Art gerichtet war, sahen sich die Verkehrsteilnehmer teils auch mit Ahndungen wegen nicht angelegter Sicherheitsgurte oder benutzten Mobiltelefonen während der Fahrt konfrontiert.

Darüber hinaus gibt es zwei Ermittlungsverfahren wegen fehlender Fahrerlaubnis im Bereich Weiden und einmal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr im Landkreis Cham.

pm/LS

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