Mo., 18.05.2015 , 11:19 Uhr

Bilanz: Bußgelder spülen gut 120 Millionen Euro in die Kassen

In rund 2,5 Millionen Fällen bekamen im Jahr 2014 Verkehrsteilnehmer Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (PVA).
Etwa 45 Prozent aller Verfahren gingen dabei auf das Konto von Geschwindigkeitsverstößen. Oftmals waren diese so gravierend, dass ein Fahrverbot verhängt werden musste: 58 Prozent der 60.938 Fahrverbote entfielen darauf. Den absoluten Negativrekord stellte dabei ein 27-jähriger Oberpfälzer auf, der auf einer Bundesstraße statt erlaubter 100 km/h mit 237 km/h durch die Nacht jagte.

Präsident Payer: „Auch Motorradfahrer haben keinen Freifahrtschein!“

„1.200 Euro Geldbuße und  drei Monate Fahrverbot sind hier mehr als angemessen“, stellt der neue Präsident des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes, Timo Payer, klar. Und er ergänzt: „ Auch Motorradfahrer haben keinen Freifahrtschein!“
Payer steht der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen in ganz Bayern zuständigen Behörde seit dem 01. Februar 2015 vor. So verwundert es nicht, dass er bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2014 klare Positionen vertritt: „Oberstes Ziel der Ahndung ist das Herbeiführen einer Bewusstseinsänderung der Verkehrsteilnehmer.“ Er setzt auf Kontrollen an ausgewiesenen Unfallschwerpunkten. „Dadurch kann die Verkehrssicherheit am effizientesten erhöht werden“, so Payer weiter. Auch eine Optimierung der Maßnahmen durch den Einsatz modernster digitaler Technik liegt ihm am Herzen. „ Ab Mitte 2015 erhält das PVA die bayernweite Zuständigkeit für die Alkohol- und Verkehrsmesstechnik. Neben der Wartung wird das Amt somit federführend bei der Einführung und Modernisierung der Geräte“, erläutert Payer in einer kurzen Vorschau, ehe er auf die harten Fakten der Jahresstatistik 2014 zurückkommt.

Viel Arbeit für die Beamten

Von der Behörde wurden 1.976.990 Verwarnungen (Verstöße mit einer vorgesehenen Strafe bis 55 Euro) bearbeitet. 3,04 Prozent weniger als im Vorjahr. Hierunter fallen zum Beispiel auch Parkvergehen. Akzeptiert der Verkehrsteilnehmer dieses vereinfachte Verfahren und zahlt das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche, so ist der Fall abgeschlossen. Die große Mehrheit (86,42 Prozent) der Betroffenen entschied sich für diesen Weg. Die übrigen Fälle mussten in das eigentlich für Strafen ab 60 Euro vorgesehene und aufwendigere förmliche Bußgeldverfahren übergeleitet werden. Dies ist mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen (in der Regel 28,50 Euro) für die Betroffenen verbunden.

Neben Geschwindigkeitsdelikten auch viele Alkohol- und Drogendelikte

488.381 Verstöße waren so schwerwiegend, dass sie bereits dem Grunde nach eine Bearbeitung im förmlichen Bußgeldverfahren erforderlich machten. Die hier zu verzeichnende Steigerungsrate von 3,73 Prozent beruht insbesondere auf einer Zunahme der Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße. Zusammen mit den aus dem Verwarnungsbereich übergeleiteten Angelegenheiten waren schließlich 818.787 Bußgeldbescheide zu erlassen. Knapp 1 Prozent mehr als im Vorjahr. 76 Prozent dieser Verkehrssünder waren männlich, 24 Prozent weiblich. Auffallend ist aber auch die kontinuierlich zurückgehende Einspruchsquote gegen Bußgeldbescheide. Betrug diese im Jahr 2010 insgesamt noch 8,01 Prozent, so sank sie 2014 bereits auf 6,82 Prozent. Der zunehmende Aufdruck des Fahrerfotos auf die Anhörungsbögen dürfte hier eine maßgebliche Rolle spielen. Im Bereich der für grobe oder beharrliche Pflichtverletzungen vorgesehenen Fahrverbote (60.938) liegt der Schwerpunkt neben den Geschwindigkeitsverstößen (57,62 Prozent) weiterhin bei den Alkohol- und Drogendelikten (23,82 Prozent) sowie den Abstandsunterschreitungen (13,44 Prozent).

Bußgelder spülten gut 120 Millionen Euro in die Kassen

Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren betrugen im Jahr 2014 gut 120 Millionen Euro. Leider mussten in 185.627 Fällen die Finanzämter mit der Vollstreckung der Forderung beauftragt und beim Amtsgericht Viechtach 39.443 Anträge auf Erzwingungshaft gestellt werden. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, leistete das PVA zudem einen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung.  Überprüfungen im Zusammenhang mit den Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zu 9944 Fahndungstreffern, was eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um knapp 20 Prozent bedeutet. Die dabei durch das PVA initiierten Festnahmen stiegen im Vergleich zu 2013 sogar um 42 Prozent. Bußgeldbescheide nach dem Gefahrgutrecht wurden 1.824 erlassen. 3.824 Mal erfolgten Ahndungen wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Ein deutlicher Anstieg von 446 auf 593 Bescheiden ist im Rahmen der Vermögensabschöpfung zu verzeichnen. Hierbei werden die durch die planmäßige Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Transportwesen erzielten Gewinne einbehalten.

Traurige Rekorde mussten verzeichnet werden

Neben dem unverantwortlichen Raser, der mit 237 km/h durch die Nacht jagte, stellte das Bayerische Polizeiverwaltungsamt weitere traurige Rekorde fest: Die höchste Geldbuße kassierte mit 7.602,50 Euro ein 38-jähriger Unternehmer, der seinen Fahrer unter erheblicher Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten einsetzte. Mit einer 760-prozentigen Überschreitung der zulässigen Anhängelast von 1.000 Kilogramm wurde ein 45-Jähriger erwischt. Die Anhängerbremse war zudem wirkungslos. Eine absolute Unbelehrbarkeit dokumentierten 25 Voreintragungen im Fahreignungsregister einer 34-jährigen Verkehrsteilnehmerin. Eine erschreckende Bilanz, die deutlich macht, wie wichtig die Verkehrsüberwachung und die konsequente Ahndung der Verstöße ist.

MK/ pm

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