Do., 08.10.2015 , 11:14 Uhr

Biber-Unglück bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Ein Unglück im Falkensteiner Freibad im Juni dieses Jahres bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Eine Pappel war damals auf einen Spielplatz gestürzt, nachdem sie von einem Biber angenagt und durch einen Windstoß umgeworfen worden war. Bei dem Unfall wurden eine Frau und ein Kleinkind verletzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Man sehe keine strafrechtliche Relevanz, so Oberstaatsanwalt Theo Ziegler. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen. Ob der Fall allerdings noch zivilrechtlich behandelt wird, ist noch nicht klar.

TaH/MF

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