Do., 15.12.2016 , 17:00 Uhr

Bestattungsunternehmen: Werbung auf dem Friedhof bleibt verboten

Ein Streit unter Bestattern ist nun geklärt: Auf dem Friedhof in Berchtesgaden (Bayern) darf keinerlei Reklame zur Schau getragen werden. Zwei Bestattungsunternehmen aus dem Landkreis hatten sich am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München um Werbung auf der Arbeitskleidung gestritten. Der Anlass: Der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts hatten bei einer Beisetzung weiße Oberhemden getragen, die mit dem Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung laut Friedhofssatzung verboten sei. Das Landgericht Traunstein gab der Konkurrenz Recht. Nun schloss sich auch das OLG dieser Ansicht an.

Foto: Symbolbild

dpa

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