Der Bund Naturschutz hat sich mit einem Schreiben an das Landratsamt Regensburg gewendet. Sie fordern das Landratsamt Regensburg auf, zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss. Es gehe hierbei darum, dass unter anderem Bäume gerodet und die artenreiche Wiese mit Rote-Liste-Arten umgebrochen wurden - und das im Bereich des Kreisverkehrs von Beratzhausen, wo ein Vollsortimenter errichtet werden soll.
Die Bürgerinnen und Bürger von Beratzhausen haben sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass im Bereich des Kreisverkehrs ein Vollsortimenter errichtet werden soll. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V., vertreten durch die Kreisgruppe Regensburg und die Ortsgruppe Beratzhausen, bedauern dieses Votum. Wir respektieren es aber vollumfänglich. Zudem hat der Kreistag beschlossen, das Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Auch diese Entscheidung respektieren wir; sind aber fachlich der Meinung, dass die Entscheidung falsch war und ist.
Wichtig ist nun, dass die rechtlichen und fachlichen Erfordernisse an die Erschließung des Standortes vollumfänglich eingehalten werden und Baurecht nur auf Basis eines verbindlichen Bebauungsplanes erteilt werden kann. Dies haben wir explizit auch dem Markt Beratzhausen in unserer Stellungnahme vom 10.07.2019 (übermittelt mit E-Mail vom 15.07.2019) mitgeteilt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für den entsprechenden Bebauungsplan hat der Bund Naturschutz gegenüber der Gemeinde Beratzhausen die o.g. fachlich fundierte Stellungnahme abgegeben, welche die Werthaftigkeit des Gebietes für den Natur-und Artenschutz unterstreicht. U.a. haben wir gefordert, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Dem Landratsamt Regensburg liegt die Stellungnahme vor.
Aktuell wurde im Zeitraum zwischen dem 24.07. und 26.07 -nach unserem Kenntnisstand ohne Genehmigungen- das Gebiet in Teilen aufgefüllt, Bäume wurden gerodet und eine artenreiche Wiese mit Rote-Liste Arten umgebrochen. Das Landratsamt Regensburg war nach unserer Kenntnis vor Ort; Näheres ist uns aber nicht bekannt.
Aus Sicht des Bund Naturschutz sind die Eingriffe ohne entsprechendes Rechtsverfahren mit Abwägung der artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse nicht zulässig. Zudem 2 sind dort nach unserer Kenntnis streng geschützte Arten (u.a. Wiesenknopfameisenbläuling) vorhanden, so dass auch zu befürchten ist, dass massiv gegen das Artenschutzrecht verstoßen wurde. Der BN hat dies beim Landratsamt Regensburg wie auch bei der PI Nittendorf am Freitag, den 26.07.2019, zur Anzeige gebracht. U.U. liegen auch Straftatbestände vor. Wir fordern das Landratsamt Regensburg dazu auf, darüber zu entscheiden, ob von amtswegen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, da hier zum einen in rechtlich geschützte Natur- und Artenschutzbelange erheblich eingegriffen wurde, u.U. auf ein laufendes Bebauungsplanverfahren Einfluss genommen werden soll (Verhinderung einer von uns geforderten UVP) und vor dem Hintergrund der in Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und der Herausnahme aus dem LSG verbundenen öffentlichen Berichterstattung von einem hohen öffentlichen Interesse und öffentlicher Signalwirkung auszugehen ist.
Aus Sicht des BN ist der Zustand der Fläche zu Verfahrensbeginn des BBP-Verfahrens maßgeblich. Fachlich versierte Mitglieder unseres amtlich anerkannten Umweltverbandes haben die Flächen mit den darauf befindlichen Arten fundiert erhoben und die Ergebnisse der Erhebung der Gemeinde im Rahmen des Bebauungsverfahrens übermittelt. Wenn während des Verfahrens illegaler Weise („in Wildwestmanier“) erhebliche Eingriffe vorgenommen werden, dann zeigt das, dass die Flächen „wertvoll“ sind und unsere Erhebungen zutreffend sind. Wir fordern, dass die Flächen sofort und so gut wie irgend möglich wieder in ihren wertvollen Zustand zurücksetzt werden. Wir fordern darüber hinaus, dass das LRA R die Gemeinde in ihrer Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde anweist, bis dahin das BBP-Verfahren ruhen zu lassen.
Für den BN ist nicht sicher, ob im Rahmen des BBP-Verfahrens die Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt werden kann. U.a. sehen wir:
Sollten „Fakten“ oder Baurecht gegen Recht und Gesetz geschaffen werden, wird der BN mit hoher Wahrscheinlichkeit Rechtsmittel einlegen und vor Gericht die Sachlage klären lassen. Ein solches Vorgehen wie am Freitag geschehen, hat u.E. im Landkreis Regensburg nichts zu suchen und dient keinem.
Pessemitteilung Bund Naturschutz