Do., 02.02.2017 , 16:42 Uhr

Beobachtungsgebiet: Geflügelpest in Höllohe betrifft Landkreis Regensburg

Wegen des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest im Wildpark Höllohe in der Stadt Teublitz, Ortsteil Premberg, hat das Landratsamt Schwandorf im Umkreis von drei Kilometern um die Höllohe einen Sperrbezirk festgelegt. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landkreisgrenze hinaus auch in den Landkreis Regensburg.

Betroffen ist die Gemeinde Holzheim am Forst mit dem Ortsteil Traidenloh, der Markt Kallmünz mit den Gemeindeteilen Schirndorf und Fischbach sowie der Markt Regenstauf mit den Ortsteilen Anglhof, Ganglhof, Heilinghausen, Hinterberg, Irlbründl, Kleinanglhof, Kleinramspau, Medersbach, Ramspau, Richterskeller, Wasa, Hirschling, Asing, Gibacht, Hagenau, Kreuth, Kürnberg, Marienthal, Neuried, Oberhub, Schönleiten, Schwaighof und Süssenbach.

Das Landratsamt Regensburg hat an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Innerhalb der Restriktionszone dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.

Nähere Infos zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de als PDF-Dokument hinterlegt.

Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Pressemitteilung/MF

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