Fr., 18.11.2016 , 14:36 Uhr

Bayernweite Stallpflicht für Geflügel

Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz lassen die aktuellen Befunde befürchten, dass es sich bei dem Geflügelpestvorkommen bei Wildvögeln in Bayern nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an größeren südbayerischen Seen handelt. Deshalb wird für ganz Bayern und somit auch für den Landkreis Cham die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie unter http://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=214/16

Zur Vermeidung der Einschleppung der Seuche in Hausgeflügelbestände müssen alle Geflügelhalter strikte Sicherheitsmaßnahmen beachten: Kein unbefugter Zutritt zu Stallungen, Verwendung von Schutzkleidung, Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Dokumentation von Bestandsveränderungen und Todesfällen. Für die größeren Geflügelbestände ab 1000 Tieren gelten die genannten Biosicherheitsmaßnahmen generell, für die kleinen Geflügelhaltungen (bis 1.000 Tiere) tritt am 21. November 2016 eine entsprechende Bundeseilverordnung in Kraft.

Bürgerinnen und Bürger, die ein auffälliges und gehäuftes Auftreten von Todesfällen bei Wildvögeln feststellen, werden gebeten diese dem Veterinäramt Cham mitzuteilen (Telefon: 09971/78-224). Das bei Wildvögeln in Bayern nachgewiesene hochpathogene Aviäre Influenzavirus, Typ H5N8, ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen nicht gefährlich. Dennoch sollten tote Tiere nicht angefasst.

Geflügelhalter werden gebeten ihren Geflügelbestand beim Veterinäramt Cham zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Foto: Symbolbild

Pressemitteilung Landkreis Cham/MF

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