Fr, 01.02.2019 , 08:24 Uhr

Bayern: Zahl der genehmigten Tierversuche geht zurück

Die Zahl der genehmigten Tierversuche in Bayern ist im vergangenen Jahr 2018 gesunken. Laut vorläufigen Angaben der Regierungen von Oberbayern und Unterfranken waren es 260 genehmigte Anträge. 2017 waren es insgesamt 393. Eine genaue Auswertung aller Genehmigungen werde voraussichtlich erst Mitte des Jahres vorliegen, wie der Pressesprecher der Regierung in Unterfranken, Johannes Hardenacke, mitteilte.

2018 genehmigte die Regierung von Unterfranken für die Bezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken sowie die Oberpfalz 166 Tierversuche, wie es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hieß. 2017 waren es 174 Genehmigungen mit etwa 232 423 Tieren. Im vergangenen Jahr betrafen die Erlaubnisse überwiegend Mäuse, gefolgt von Fischen und Ratten. Wie viele dieser genehmigten Versuche im vergangenen Jahr tatsächlich durchgeführt wurden, konnte Pressesprecher Hardenacke nicht sagen. Die endgültigen Zahlen werden demnach wohl erst Mitte des Jahres vorliegen. Hauptsächlich hätten die Unikliniken in Würzburg, Erlangen und Regensburg Anträge gestellt.

Für die Bezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben ist die Regierung Oberbayern zuständig. Pressesprecherin Verena Gros teilte auf Anfrage mit, es habe 94 genehmigte Anträge bei etwa 212 200 Tieren für das Jahr 2018 gegeben. Im Jahr zuvor waren es 219 Genehmigungen. Demnach stellten die meisten Anträge die Münchner Unis LMU und TU, gefolgt vom Helmholtz-Zentrum in München und der Max-Planck-Gesellschaft. Die in Oberbayern gestellten Anträge betreffen am häufigsten Grundlagenforschung, wie es hieß. An zweiter Stelle stünden Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke.

«Wir führen die Genehmigungen nach Recht und Gesetz durch», erklärte Pressesprecher Hardenacke aus Unterfranken. «Wenn die Voraussetzungen für Tierversuche vorhanden sind und darüber hinaus nichts dagegen spricht, erst dann erteilen wir eine Genehmigung.» Auch die Regierung in Oberbayern betonte, dass sie sich bei der Aussprache von Genehmigungen an geltendes Bundesrecht halten und «keine eigenen Standpunkte» verfolgt würden.

Unter welchen Bedingungen Tierversuche erlaubt sind, regelt der fünfte Abschnitt des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Demnach dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, wenn sie für einen der im Gesetz aufgeführten Zwecke unerlässlich sind, etwa für Grundlagenforschung oder gerichtsmedizinische Untersuchungen. Außerdem müssen die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den jeweiligen Versuchszweck ethisch vertretbar sein. Sofern Alternativmöglichkeiten zu denselben angestrebten Forschungsergebnissen führen, müssen diese auch angewendet werden.

Wie die Regierung von Unterfranken mitteilte, werden alle Anträge zunächst fachlich von Tierärzten geprüft. In einzelnen Fällen unterstütze und berate eine Kommission aus ehrenamtlich tätigen Wissenschaftlern und Tierschützern die Behörde bei ihren Entscheidungen.

Für Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende vom Verein Ärzte gegen Tierversuche, sind die gesetzlichen Bestimmungen zu lasch – trotz gesunkener Zahlen. «Klar gibt es kleine Schwankungen», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. «Aber ein Trend ist daraus nicht ersichtlich.» Dem stimmte auch Pressesprecher Hardenacke aus Unterfranken zu. «Das ist ein normaler Schwankungsbereich.»

Gericke kritisierte, dass den zuständigen Regierungen bei dem derzeit geltenden Gesetz kein Spielraum zugestanden werde, Anträge zu genehmigen oder abzulehnen. Außerdem würde tierversuchsfreie Forschung bislang zu wenig finanziell gefördert – die meisten Gelder fließen weiterhin in Projekte mit Tierversuchen.

dpa

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