Di., 22.10.2019 , 15:30 Uhr

Bayern will Bußgeld für Mietwucher auf bis zu 100 000 Euro verdoppeln

Mit einer Verdoppelung des Bußgeldrahmens auf 100 000 Euro will die bayerische Staatsregierung Mietwucher bekämpfen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München eine entsprechende Bundesratsinitiative, um Mieter besser zu schützen. Diese sieht neben der Erhöhung des Bußgeldrahmens auch vor, dass Vermieter bei Verstößen leichter juristisch belangt werden können.

Derzeit ist Mietwucher dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn in Gebieten mit einem geringen Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 20 Prozent übersteigt. Dazu müssen aber folgende zwei Nachweise geführt werden: Der Mieter befand sich erstens trotz ausreichender Bemühungen um eine Mietwohnung in einer Zwangslage, weswegen er auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen war; zweitens hat der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt.

Diese juristische Hürde ist nach Ansicht der Staatsregierung zu hoch. Für eine Ahndung des Mietwuchers soll künftig ausreichen, dass eine unangemessen hohe Miete verlangt wird und aus objektiver Sicht ein geringes Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen vorhanden ist.

dpa

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