Di., 05.12.2023 , 14:44 Uhr

Bayern will Verbot der Anbindehaltung für Rinder verhindern

Bayern will das vom Bund geplante Verbot der umstrittenen Anbindehaltung in der Rinderhaltung per Bundesratsinitiative verhindern.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts, dass der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes aus bayerischer Sicht «absolut inakzeptabel» sei.

«Denn er stellt einen Frontalangriff dar auf die Rinderhaltung, auf die Milchviehhaltung in Bayern, die ja bekanntermaßen bäuerlich strukturiert ist mit vielen, gerade mittleren und kleineren Betrieben, für die sich dann ernsthaft die Existenzfrage stellen wird.»

 

Laut Herrmann sieht der Referentenentwurf vor, dass mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren die Anbindehaltung verboten werden soll. Bei der Anbindehaltung werden die Tiere das ganz Jahr über im Stall angebunden, die Praxis ist unter Tierschützern sehr umstritten.

 

Bericht aus der Kabinettssitzung:

Drastische Auswirkungen auf Landwirtschaft und Milchviehhaltung, aber auch Kulturlandschaft und Ländlichen Raum in Bayern befürchtet die Bayerische Staatsregierung durch die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundes. Mit einer Bundesrats-Initiative will der Freistaat das verhindern. Der Bund plant, die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist ganz zu verbieten und auch die Kombinationshaltung einzuschränken.

Trotz der eindeutigen Entwicklung hin zur Laufstallhaltung sind die Anbinde- und Kombinationshaltung in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Süddeutschlands nach wie vor weit verbreitet. Durch das vom Bund geplante Verbot der Anbindehaltung und die massive Einschränkung der Kombinationshaltung droht ein regelrechter Strukturbruch.

Rund die Hälfte der Milchviehbetriebe in Bayern wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung muss daher nach Überzeugung der Staatsregierung die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen.

Insbesondere in Grünlandregionen müssten sonst viele alteingesessene Betriebe die Rinderhaltung aufgeben. Die Auswirkungen auf die Ortskerne der Dörfer, das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft und den ganzen ländlichen Raum wären dramatisch.

Auch die Staatsregierung sieht die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell. Aber statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setzt der Freistaat vor allem auf Beratung, Förderung und den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung.

Das haben die Regierungsparteien auch in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. So werden Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung bereits seit vielen Jahren durch attraktive Förderprogramme massiv unterstützt. Allein im vergangenen Jahr hat der Freistaat dafür rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anbindeställe werden dagegen seit Jahrzehnten nicht mehr gefördert.

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben im Rahmen der 2021 gestarteten Beratungsoffensive den Betrieben in mehr als 1.200 Einzelberatungen Wege in die Zukunft aufgezeigt. Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Staatsregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten.

 

 

dpa / Bayerische Staatskanzlei / MB

 

Unser Berichte über die Anbindehaltung:

Aktion „Rettet Berta“: Mein Landkreis Kelheim vom 30. November 2023

 

17.11.: Schorndorf: Landwirte machen gegen geplantes Anbindeverbot mobil

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