Di, 18.05.2021 , 13:32 Uhr

Bayern: Weitere vorsichtige Lockerungen für den Freistaat

Nach der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts hat Ministerpräsident Markus Söder weitere Lockerungen bekannt gegeben. Neben Hotels und Pensionen dürfen ab Freitag auch Freibäder und Fitnessstudios wieder öffnen. Zudem gibt es auch Lockerungen für Schulen und Kitas.

Die Lockerungen im Überblick

Schule

Liegt der Inzidenzwert nach den Pfingstferien unter 50 sollen die Schüler – mit Tests und Masken – wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 165 wird es weiter Wechselunterricht geben – ebenfalls mit Tests und Masken. Liegt der Wert über 165 gibt es Distanzunterricht.

Zudem soll es laut Ministerpräsident Markus Söder Programme für Schüler geben, die Unterrichtsstoff nachholen müssen.

Kitas

Ähnlich ist die Situation nach den Pfingstferien in den Kitas. Liegt der Inzidenzwert unter 50 herrscht Normalbetrieb. Zwischen 50 und 165 soll es Kleingruppen geben. Bei einem Wert über 165 bleibt es bei der Notbetreuung. Zudem soll es Testangebote für Kinder geben. Diese müssen von den Trägern angeboten werden. Die Test seien für die Kinder allerdings freiwillig und können von den Eltern zuhause durchgeführt werden.

Vorsichtige Öffnungen bei Kultur und Sport

Die Menschen in Bayern können bald wieder ins Theater und ins Sportstadion gehen – zumindest unter freiem Himmel. Das Kabinett machte am Dienstag den Weg frei für Theater- und Kinovorführungen im Freien von diesem Freitag an, die unter Einhaltung von Hygienevorschriften und einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 in der jeweiligen Region vor bis zu 250 Zuschauern gespielt werden dürfen.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt die sonst obligatorische Testpflicht, beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung am Dienstag in München. Die gleiche Zuschauerregelung gelte für Sportveranstaltungen in Freiluftstadien, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Fitnessstudios dürften bei einer Inzidenz von unter 100 ebenso wieder öffnen. Die Besucher müssen aber – mit Ausnahme der Sporttreibenden selbst – FFP-2-Masken tragen und einen negativen Test vorlegen.

Amateurensembles dürfen ab Freitag zumindest zum Proben wieder zusammenkommen. Auch Freibäder dürfen öffnen, allerdings entsprechend ihres Platzangebotes nur eine begrenzte Zahl von Besuchern einlassen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist neben einer Terminbuchung ein negativer Corona-Test notwendig, bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall.

dpa/KH

Hier der Bericht aus der Kabinettssitzung:

Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Das zeigt: Die Schutzmaßnahmen greifen und die Impfungen wirken. Die 7-Tages-Inzidenz für den Freistaat liegt seit vergangenem Freitag wieder unter 100. Auch die Belegungssituation in den Intensivstationen hat sich dadurch leicht entspannt.

Es steht immer mehr Impfstoff zur Verfügung und die Zahl der täglichen Impfungen in Bayern bleibt auf hohem Niveau. 38 Prozent der Bevölkerung haben eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft. Diese Entwicklung erlaubt weitere inzidenzabhängige Erleichterungen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung:

  • Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 tatsächlich eingeschult werden sollen (Vorschulkinder), in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen bis zu einer 7-Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen.
  • Ab dem 7. Juni 2021 (d.h. nach den Pfingstferien) wird der Wert der 7-Tage-lnzidenz für die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen einheitlich auf 165 festgelegt.
  • Bei einer 7-Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.
  • Neben Schulen haben Kitas aufgrund ihrer großen sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung unter anderem für die frühkindliche Bildung von Kindern oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oberste Priorität. Um flankierend zu den umsichtigen Lockerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung einen möglichst sicheren Kita-Betrieb in Bayern zu gewährleisten, wird die Bayerische Teststrategie nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren um das Pflicht-Angebot zweimal wöchentlicher freiwilliger Selbsttests für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und in Schulvorbereitenden Einrichtungen erweitert.
  • Ab dem 7. Juni 2021 findet in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 an allen Schularten voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Ab dem 7. Juni 2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
  • Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere regelt das entsprechende Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
  • Laien- und Amateurensembles sind ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern. Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, beauftragt der Ministerrat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das notwendige Rahmenhygienekonzept mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege umgehend abzustimmen und schnellstmöglich zu veröffentlichen.
  • Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
  • Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
  • Da Organisation und Durchführung von Messen einer lange Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 1. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.
  • Um die notwendigen, äußerst komplexen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. Im Rahmen der notwendigen Abstimmung und Aktualisierung des Rahmenhygienekonzepts zwischen dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist in diesem Kontext insbesondere auch über die Festlegung einer Höchstbesucherzahl zu entscheiden. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen.
  • Nach Durchführung der Pilotmesse wird das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gebeten, im Ministerrat über die Erfahrungen und Erkenntnisse zu berichten und gleichzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens vorzulegen.
  • Die Bayerische Staatsregierung beschließt einmalig im Jahr 2021 in Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 4. Mai 2021 das befristete Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro. Dies gibt zusätzlichen Auftrieb für einen kraftvollen Neustart nach der Krise, fördert Investitionen in einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus und stellt auch eine zusätzliche Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel dar. Insbesondere ist an folgende Maßnahmen gedacht: Durch die Einführung eines Nachhaltigkeits-Zertifikats fördern wir naturverträglichen, sozialen und wirtschaftlichen Qualitätstourismus in ganz Bayern, der auf regionale Produkte und Produktionskreisläufe setzt. Ein Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching soll die Digitalisierung und Modernisierung insbesondere der Kleinen der Branche unterstützen. Die Unternehmen werden bei den nötigen Investitionen für Maßnahmen unter 30.000 Euro mit Fördermitteln unterstützt. Die Erhebung von touristischen Echtzeitdaten soll gefördert werden. So können Besucherströme gelenkt, unnötiger Verkehr vermieden und gestützt durch künstliche Intelligenz die Auslastung prognostiziert werden. Die Förderung Digitaler Barrierefreiheit im Tourismus unterstützt barrierefreie Online-Angebote und soll das „Reisen für Alle“ stärken. Um nachhaltige Mobilität weiter zu verbessern, wird die Errichtung von E-Ladesäulen in touristischen Betrieben gefördert.
  • Der Ministerrat beauftragt den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, die bayerischen Hilfsprogramme Soloselbstständigenprogramm, Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Hilfsprogramm für Laienmusikvereine im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen und das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm rückwirkend zum 1. Januar 2021 für Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter zu öffnen. Der Ministerrat beschließt darüber hinaus zur Verlängerung des Spielstätten- und Veranstaltungsprogramms bis zu 10 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.
  • Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerin für Digitales, eine weitere Verlängerung des bayerischen Kinounterstützungsprogramms bis zum 31. Dezember 2021 für den Fall zu veranlassen, dass der Sonderfonds des Bundes den Bereich der Kinos nicht berücksichtigt oder dieser nicht rechtzeitig bis zum 1. Juli 2021 (Auslaufen der Kino-Anlaufhilfen II) starten kann. Für die Verlängerung sollen die bisher für das Kinounterstützungsprogramm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

20.04.2024 Blitzermarathon in der Oberpfalz - 640 Verkehrssünder Ziel der Aktion war es, die Gefahren und Risiken von Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. So soll die leicht angestiegene Anzahl an Verkehrsunfällen wieder rückläufig gestaltet werden. Die Durchführung des 24-Stunden-Blitzmarathon in Bayern fand 2024 zum elften Mal statt und hat sich so als fester Bestandteil des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 18.04.2024 Bayern: Blitzermarathon 2024 am 19. April Am 19. April startet um 6 Uhr der europaweite „Speedmarathon“. Der Freistaat Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 „Bayern mobil – sicher an Ziel“ am 24-Stunden-Blitzermarathon. Rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbänden der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren bis Samstagfrüh die Geschwindigkeit an rund 1.500 möglichen Messstellen. Alle Messstellen 07.04.2024 Fast 28 Grad in Regensburg - Vorläufiger Wärmerekord in Bayern In Bayern war es an diesem Wochenende vermutlich so warm wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im ersten April-Drittel: Am Samstag sei in Regensburg ein Spitzenwert von 27,9 Grad gemessen worden, berichtete der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Sonntag. Der höchste in der ersten Dekade des Monats vom 1. bis 10. April gemessene Wert im 29.03.2024 Bayern: Ende der Grippewelle zeichnet sich ab Laut Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach zeichnet sich ein Ende der Grippewelle im Freistaat ab.