Di., 29.06.2021 , 14:17 Uhr

Bayern

Weitere Lockerungen: Maskenpflicht an Schulen, Zuschauer bei Veranstaltungen etc.

Nach der heutigen Kabinettssitzung in München gab Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz weitere Änderungen des bayerischen Infektionsschutzgesetzes bekannt. Die wichtigsten Neuregelungen ab diesem Donnerstag betreffen die Schule sowie kulturelle Veranstaltungen.

Die Bundesnotbremse entfällt am 1. Juli 2021, womit es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100 gibt.  Gleichzeitig werden die bisher in Bayern geltenden Coronaregelungen bis einschließlich 28. Juli 2021 verlängert.
Ab dem 1. Juli 2021 (Donnerstag) gelten folgende Änderungen und Lockerungen, die das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschlossen und anschließend vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bei einer Pressekonferenz mitgeteilt wurden:

 

Mehr erlaubte Zuschauer bei Kultur- und Sportveranstaltungen

Statt der bisher erlaubten 500 Zuschauer wird die zugelassene Zahl unter Einhaltung des entsprechenden Hygienekonzepts auf 1500 verdreifacht. Bei den Stehplätzen erhöht sich die Zahl von 100 auf 200 Person mit Mindestabstand und im Freien. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden dabei analog behandelt.
Auch überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.

 

Verlängerte Öffnungszeiten in der Gastro

Statt der bisherigen Sperrstunde um 0:00 Uhr, müssen Gastronomen ihre Lokale erst um 01:00 schließen.

 

Lockerungen und Förderung in schulischen Einrichtungen

Bisher durften nur die bayerischen Grundschüler ihre Masken am Sitzplan ablegen, jetzt müssen auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen am Sitzplatz keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sofern die regionale Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 liegt. Diese zusätzliche Inzidenzgrenze gibt es, um auf die aktuelle Delta-Variante zu reagieren. Außerdem wird empfohlen, dreimal statt zweimal pro Woche einen Corona-Test zu machen. Weiterhin ist geplant in insgesamt über 100.000 Schul- und Kitazimmern spezielle Lüftungssysteme zu installieren.

Sommerpass

Als Belohnung für alle Absolventen spendiert der Freistaat vom 1. August bis 30. September 2021 den "Sommerpass Bayern 2021" mit dem man freien Eintritt in staatliche Schlösser und Museen sowie kostenlose Mitfahrten bei der Bayerischer Seenschifffahrt hat.

Sportförderung

Da es vielen Kindern nicht möglich oder nur eingeschränkt möglich war, sich körperlich zu betätigen, übernimmt der Freistaat die Jahresmitgliedschaft für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei einem Neueintritt in einen Sportverein und fördert zudem das Schwimmabzeichen "Seepferdchen".

Heilpädagogische Tagesstätten

Auch die über 200 bayerischen Heilpädagogische Tagesstätten der Behindertenhilfe erhalten einen finanziellen Ausgleich für coronabedingte Einnahmeausfälle bei medizinisch-therapeutischen Leistungen.

 

Reiserückkehrer

Der bayerische Ministerpräsident forderte den Bund dazu auf, bei den Kontrollen von Reiserückkehrern aus dem Sommerurlaub strikter die Test- und Quarantänepflichten zum Schutz vor Corona zu kontrollieren.

Die Testpflichten müssen eingehalten, müssen kontrolliert werden, das gilt für Busse, für Bahnen und für Flieger,

betonte der bayerische Regierungschef.

Bayern werde ein Konzept vorlegen, das auch eine umfassende Schleierfahndung beinhalte, mit der die Einhaltung der Testpflicht an den Grenzen zu Tschechien und Österreich überwacht werden soll.


Das Fazit von Markus Söder in dieser Pressekonferenz lautete, dass die momentane Situation zwar kein Anlass zur großen Sorge, aber  Anlass zur Vorsicht sei.

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei/JM

 

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