Mi., 09.11.2022 , 18:05 Uhr

Am 22. November fällt Urteil

Bayern: Waren Söders Corona-Ausgangsbeschränkung rechtens?

In der ersten Corona-Welle im April 2020 setzte Bayern bundesweit auf die strengsten Auflagen. In wenigen Tagen wollen die Leipziger Bundesrichter entscheiden, ob diese wirklich unverhältnismäßig waren.

Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit von Bayerns umstrittenen Corona-Regeln aus dem März 2020 urteilen. Die Leipziger Richter verkündeten den Termin am Mittwoch im Anschluss an eine mehrstündige mündliche Verhandlung.

Hintergrund der Verhandlung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. In dem Verfahren ging es um die im April 2020 in Bayern gültige Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Darin war festgelegt, dass das Haus «nur bei Vorliegen triftiger Gründe» verlassen werden durfte. Als triftige Gründe waren beispielsweise die Berufsausübung, Einkäufe, Sport im Freien oder das Gassi gehen mit dem Hund definiert.

Der Verwaltungsgerichtshof erklärte in der Folge die Corona-Verordnung der Staatsregierung aus dem April 2020 nachträglich für unwirksam. Konkret hieß es damals, dass die erste Ausgangsbeschränkung im Freistaat zwar «grundsätzlich geeignet» gewesen sei, die Corona-Übertragung zu hemmen. In ihrer strengen Ausgestaltung sei es aber «keine notwendige Maßnahme» gewesen. Zudem sei die Regel zu «eng gefasst» und somit unverhältnismäßig gewesen, hieß es im Beschluss der Münchner Richter (Az. 20 N 20.767).

Die Staatsregierung akzeptierte die Entscheidung aber nicht und legte Revision ein. Wie die Richter in Leipzig nun am 22. November entscheiden werden, blieb in der mündlichen Verhandlung offen. Der Senat diskutierte aber ausführlich, ob die Länder in der Frühphase der Pandemie derart weitreichende Beschränkungen verhängen durften. Ein Knackpunkt ist dabei die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verordnungen gewesen ist.

Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass Menschen unter Umständen verpflichtet werden können, einen Ort nicht zu verlassen. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass eine solche Klausel aus Sicht des Senats verfassungsrechtlich nicht bedenklich sei. Es müsse allerdings Grenzen geben.

Für das Bundesverwaltungsgericht ist es das erste Mal, dass es sich mit den Corona-Schutzmaßnahmen auseinandersetzen muss. Parallel zur Revision der bayerischen Verordnung geht es in dem Verfahren auch um Corona-Regeln aus Sachsen (Az.: BVerwG 3 CN 1.21 und BVerwG 3 CN 2.21).

Bei der sächsischen Verordnung geht es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. Laut Gericht sind zudem noch eine ganze Reihe weiterer Verfahren anhängig, die sich mit Corona-Schutzverordnungen befassen. Anders als im bayerischen Fall hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht die dortigen Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft.

 

dpa

Das könnte Dich auch interessieren

22.10.2026 Politik: Klingbeil lehnt Änderung des Finanzausgleichs ab Finanzminister Lars Klingbeil hält nichts davon, Länder mit AfD- oder Linke-Regierung vom Länderfinanzausgleich abzuschneiden. Das sagte der SPD-Chef in Berlin.   Klingbeil lehnt Konsequenzen für Länder ab «Ich habe Probleme damit, Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt und deswegen gibt es Konsequenzen», sagte Klingbeil in Berlin. Sollten sich Landesregierungen nicht an 22.10.2026 Niederbayern: Vermehrte Anrufe von Telefonbetrügern im Bereich Passau, Landshut und Straubing Seit heute Mittag verzeichnet die Einsatzzentrale des PP Niederbayern insbesondere im Raum Passau, Landshut und Straubing sog. „Schockanrufe“. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Teile Niederbayerns im Laufe des Tages von den Anrufen betroffen sein könnten. Mit „Schockanrufen“ versuchen sie die Angerufenen zur Herausgabe von Bargeld und Wertsachen zu bringen. Sie geben z. B. unter 22.10.2026 Umfrage: Viele Bayern sehen KI skeptisch Viele Menschen in Bayern sehen Künstliche Intelligenz einer neuen Umfrage zufolge eher skeptisch. 38 Prozent erwarten, dass KI das Leben der Menschen in den kommenden Jahren verschlechtern wird. Nur 27 Prozent gehen von einer Verbesserung aus, 35 Prozent sind unentschieden. Umfrage von Civey im Auftrag des Genossenschaftsverbands Das Ergebnis stammt aus einer Erhebung des Instituts 22.10.2026 Heute Abend im Programm