Um den Schreiben einen offiziellen Eindruck zu verleihen, verwenden die Betrüger das Logo und die Adresse des Bundeszentralamts für Steuern. Tatsächlich werden Steuerzahler jedoch ausschließlich von ihrem örtlichen Finanzamt kontaktiert. Das Bundeszentralamt für Steuern fordert keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen per Brief oder E-Mail an.
In den Schreiben behaupten die Kriminellen, die angegebene IBAN müsse überprüft werden, um ein angebliches SEPA-Lastschriftmandat zu bestätigen. Eine solche Verifizierung der in der Steuererklärung angegebenen Bankverbindung ist jedoch nicht erforderlich.
Betrüger setzen Empfänger unter Druck
Zusätzlich setzen die Täter die Empfänger unter Zeitdruck. Sie verlangen, dass persönliche Daten innerhalb von fünf Tagen bestätigt werden. Tatsächlich werden dabei erstmals sensible Informationen wie Geburtsdatum, Anschrift und Kontodaten über einen Link abgefragt.
Besonders auffällig ist dabei die Internetadresse „elster-amt.com“, die auf eine gefälschte Website führt. Finanzämter fordern persönliche Daten niemals über einen solchen Link an.
So schützen sich Steuerzahler
Digitale Mitteilungen der Finanzverwaltung werden ausschließlich im Elster-Portal oder in der Elster-App bereitgestellt. Briefe oder E-Mails mit einem Link zur Eingabe persönlicher Daten sollten daher grundsätzlich misstrauisch machen.
Wer auf den gefälschten Link klickt und seine Daten eingibt, riskiert den Missbrauch der eigenen Identität sowie unberechtigte Abbuchungen vom Bankkonto. Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät deshalb dringend, keine Daten über den angegebenen Link einzugeben und verdächtige Schreiben sofort zu löschen oder zu entsorgen.
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. / SP