Do, 24.05.2018 , 07:51 Uhr

Bayern: Verschärftes Polizeirecht tritt in Kraft

Eineinhalb Wochen nach der Verabschiedung im Landtag tritt die Verschärfung des bayerischen Polizeirechts an diesem Freitag in Kraft. Dann genügt schon Gefahr oder drohende Gefahr, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie etwa etwa DNA-Tests und Online-Durchsuchungen einzuleiten. Ein konkreter Verdacht muss nicht mehr vorliegen. Allerdings muss die Polizei die Maßnahmen in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. 

Das noch unter Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetz dürfte allerdings schon bald vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden und landet womöglich auch vor dem Bundesverfassungsgericht, der höchsten juristischen Instanz in Deutschland. SPD und Grüne im Bayerischen Landtag haben jedenfalls Verfassungsklage angekündigt. Seehofer – inzwischen Bundesinnenminister – sieht das Gesetz indessen als Vorbild für die neuen Polizeiaufgabengesetze aller Bundesländer.

Seehofers Nachfolger im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), hatte das verschärfte Polizeirecht bei der abschließenden Debatte am 15. Mai vehement verteidigt: «Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden.» Über die Umsetzung des Gesetzes soll eine Kommission unter Vorsitz des angesehenen Verfassungsrechtlers Karl Huber wachen, einst Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

SPD und Grüne werfen der CSU vor, das Gesetz unter Missachtung des Bürgerwillens durchgepeitscht zu haben. Auch die zum bürgerlich-konservativen Lager zählenden Freien Wähler sind kritisch: «Erst hängen, dann reden», spottete die Abgeordnete Eva Gottstein über die geplante Kontrollkommission. Bei einer Demonstration gingen in München Zehntausende vor allem junge Menschen gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße.

In Fachkreisen sind die Meinungen über das Polizeiaufgabengesetz geteilt. Bei einer Landtagsanhörung im Frühjahr hatten einige Polizeirechtsexperten keine grundlegenden Einwände. Auch die Polizeigewerkschaften halten das Gesetz für angemessen. Jedoch äußerte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zuletzt Zweifel an der Akzeptanz des Gesetzes in der Bevölkerung. Die einstige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält das Gesetz für verfassungswidrig.

dpa/MF

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