Di., 15.03.2022 , 13:10 Uhr

Übergangsregelung bis 02. April

Bayern: Verlängerung von Coronaregelungen und Lockerungen ab Samstag

Heute haben sich Staatskanzleichef Florian Herrmann, Kultusminister Piazolo und der neue Wissenschaftsminister Blume in einer Pressekonferenz zu den Folgen des Ukrainekriegs für Bayern sowie den Corona-Regelungen geäußert. Ab Samstag wird zwar auch in Bayern gelockert, aber ein Teil der geltenden Regelungen wird bis zum 02. April verlängert.

Ukraine

Über 45.000 Menschen, die vom Krieg in der Ukraine geflohen sind, sind bereits in Bayern angekommen. Bayern drängt den Bund deshalb weiter auf eine umfassende Registrierung der in Deutschland angekommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Die Registrierung durch die Bundespolizei an den Grenzen sei schon deshalb wichtig, weil sonst eine «vernünftige Verteilung» der Menschen auf die Bundesländer dem Zufall überlassen bleibe, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Herrmann betonte aber, dass es inzwischen in der Frage beim Bund offenbar Bewegung zu geben scheine.

Bayern sei bereit, seinen Beitrag zu leisten, damit den Menschen hierzulande eine gute humanitäre Unterbringung ermöglicht werden könne. «Wir tun alles, um zu helfen», sagte Herrmann. Gleichwohl sei dies schon aufgrund der schieren Zahl an Flüchtlingen eine große Herausforderung. Bayern werde sich weiter vorbereiten, um bestmöglich Menschen aufnehmen zu können.

Außerdem sollen pädagogische Willkommensgruppen in Schulen eingerichtet werden, damit ukrainische Kinder das deutsche Schulsystem kennenlernen.

Der neue Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume plant ein Willkommenpaket für Ukrainische Künstler schüren. Mit einer halben Millionen Euro sollen Projekte gefödert werden, die mit der Ukraine zu tun haben.

 

Corona

Die Fallzahlen in Bayern sind auch angesichts des Schulsbeginns rapide angestiegen.

Deswegen bleibt es in Bayern bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme:

In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit – außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen – eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist.

Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen.

Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

In Bayern denkt man deshalb über eine Hotspot-Regelung nach.

 

Übergangsregelung  in Bayern

Bis zum 02. April soll es eine Übergangsregelung geben. Das bedeutet, dass zunächst ein Teil der geltenden Coronamaßnahmen, wie die 2G und 3G-Regelung, beibehalten werden.

 

Lockerungen ab Samstag

Ab dem 19. März fallen folgende Regelungen in Bayern weg:

Ab dem 21.03. wird zudem in Grund- und Förderschulen und ab dem 28.03. in den 5. und 6. Klassen die Maskenpflicht am Platz aufgehoben.

Die FFP2-Maskenpflicht sowie die Tespflicht in bestimmten Einrichtungen bleiben auch nach dem 2. April bestehen.

 

dpa/JM

 

 

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