Fr., 10.07.2020 , 16:15 Uhr

Bayern verlängert Frist für Umstellung von Registrierkassen

Wegen der Corona-Krise haben Bayern und andere Bundesländer die Frist zur Umstellung von Registrierkassen für Handel und Gastronomie erneut verlängert. In Bayern müssen die Systeme bis Ende März 2021 umgestellt werden. 

Im Freistaat, in Hessen, Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen und in Hamburg ist dafür nun bis Ende März 2021 Zeit, teilte das bayerische Finanzministerium am Freitag in München mit. Den Angaben zufolge hatten sich zuvor die Finanzminister der Länder darauf geeinigt, weil keine bundesweite Lösung gefunden werden konnte.

«Unsere Unternehmen, kleine Einzelhändler und Gastwirte stehen in dieser Krisenzeit vor größten Herausforderungen», sagte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU). Das Bundesfinanzministerium habe sich einer «vernünftigen Lösung verschlossen» und eine Fristverlängerung zur technischen Umrüstung von Registrierkassen abgelehnt. «Deshalb sind praktikable Lösungen auf Länderebene gefragt – Bayern, NRW, Hessen und Hamburg haben einen gemeinsamen pragmatischen und unbürokratischen Weg vereinbart.»

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern sei nicht erforderlich, vielmehr soll in den Ländern bis zum 31. März auf Beanstandungen verzichtet werden, sollte es noch keine technische Umstellung gegeben haben. Gleichwohl muss aber zumindest eine Umstellung bereits in Auftrag gegeben worden sein. Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Umstellungsfrist bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben. Bundesweit geht es um 2,1 Millionen Registrierkassen. Sie sollen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden.

dpa

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