Do., 03.11.2022 , 15:26 Uhr

Bayern: Verhandlung über Maskendeal - Streit um Millionensumme

Ein geplatzter Maskendeal könnte den Freistaat Bayern eine Millionensumme kosten. Über die entsprechende Forderung eines Unternehmers hat das Landgericht München I am Donnerstag verhandelt.

Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung um rund 1,5 Millionen Euro steht die Frage, ob ein mündlicher Vertrag für einen solchen Deal geschlossen wurde oder nicht. Entscheidend ist dabei ein Telefonat zwischen dem Amtschef des bayerischen Gesundheitsministeriums und einem Bekannten von Ex-Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), der den Deal für einen befreundeten Unternehmer vermitteln sollte.

Der Unternehmer wiederum zog nun gegen den Freistaat Bayern vor Gericht. Er erklärte, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er darauf vertraut habe, dass der «quasi zu Ende verhandelte Vertrag» auch definitiv geschlossen werde. Ohne nachvollziehbaren Grund habe der Freistaat Bayern den Vertrag dann aber nicht unterzeichnet.

An das entscheidende Telefongespräch haben die beiden Teilnehmer indes unterschiedliche Erinnerungen. Der Amtschef sagte vor Gericht, die beiden hätten sich zwar über den Preis unterhalten und sich auf 4,50 Euro pro Maske geeinigt, aber ein mündlicher Vertrag sei dabei nicht geschlossen worden. Für die Verträge sei schon damals das Landesamt für Gesundheit (LGL) zuständig gewesen.

Der Bekannte von Huml, ein Skilehrer ihrer Kinder, der den Deal zwischen dem Ministerium seiner Bekannten und dem befreundeten Maskenherstreller vermitteln wollte, sieht das anders. «Das war gefühlt wie so ein Kuhhandel», sagte er. Und Ergebnis sei aus seiner Sicht ein mündlicher Vertrag gewesen, den der Amtschef mit den Worten «Dann hat ihr Freund doch ein gutes Geschäft gemacht» geschlossen habe. «Ein Mann, ein Wort», habe er gedacht. Als der Deal zwischen seinem Freund, dem unterfränkischen Unternehmer, und dem Ministerium nicht zustande kam – «da ist wirklich eine Welt zusammengebrochen».

Der Freistaat weist diese Darstellung des Unternehmers zurück. Die Maskenpreise seien damals im April 2020 stark gefallen, darum habe der Freistaat sich einfach für ein günstigeres Angebot entschieden, hieß es. Aus staatlicher Sicht sei das durchaus ein vernünftiger Grund, von dem geplanten Deal zurückzutreten. Außerdem habe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Masken als «nicht verkehrsfähig» eingestuft. Das betonte ein Mitarbeiter des LGL am Donnerstag auch vor Gericht.

dpa

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