Do., 14.08.2025 , 17:37 Uhr

Bayern: Umweltverbände wollen Abschuss von Fischottern stoppen

Der Fischotter ist in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Darf er abgeschossen werden, weil er den Fischbestand gefährdet oder nicht? Die neueste Entwicklung.

Umweltverbände in Bayern wollen erreichen, dass der Abschuss von Fischottern grundsätzlich verboten wird. Mit einem Antrag an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gehen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) juristisch gegen eine jagdrechtliche Ausnahmeregelung vor. Die Naturschützer befürchten, dass sich die geschwächte Population des streng geschützten Fischotters sonst nicht erholen kann.

DUH und BN: Fischotter brauchen strengen Schutz

Mit einem Normenkontrollantrag wollen die beiden Verbände die jagdrechtliche Ausnahmeverordnung überprüfen lassen, die es erlaubt, Fischotter in bestimmten Fällen zu töten oder zu fangen. DUH und BN werfen der bayerischen Staatsregierung vor, das europäische Artenschutzrecht zu untergraben. Sie kritisieren unter anderem, dass auch Jungtiere geschossen werden dürften und dass das Fangen mit Kastenfallen erhebliche Verletzungsgefahr berge.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner forderte ein Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert und nicht an wirtschaftlichen Interessen. Ziel der Umweltverbände ist es, die Verordnung landesweit zu kippen.

Gericht stoppte bereits mehrere Abschussregelungen

Der Fischotter sorgt seit Jahren für Konflikte zwischen Naturschutz, Teichwirtschaft und Politik. Mehrere Allgemeinverfügungen, etwa in der Oberpfalz und Oberfranken, erlaubten zuletzt unter bestimmten Bedingungen den Abschuss von Ottern. Doch auch diese Regelungen wurden vom Verwaltungsgerichtshof in München bereits vorläufig außer Kraft gesetzt.

Zuletzt stoppte der VGH die Verfügung aus der Oberpfalz, nun muss das Verwaltungsgericht Regensburg ein Hauptverfahren durchführen. Bis dahin dürfen in der Region keine Fischotter getötet werden. Auch eine geplante Regelung in Oberfranken hatte der VGH bereits gekippt. Im Frühjahr 2024 erklärte das Gericht zudem eine ältere landesweite Verordnung für unwirksam – wenig später trat die aktuelle Regelung in Kraft, gegen die sich nun der Normenkontrollantrag richtet.

Sorge bei Teichwirten – Unterstützung von Aiwanger

Teichwirte sehen in den Fischottern eine ernsthafte Bedrohung ihrer Existenz. Laut Landesfischereiverband frisst ein Otter jährlich 400 bis 500 Kilogramm Fisch, vor allem in Teichen. Neben dem tatsächlichen Verlust durch Fraß sei auch der Stress der Fische ein Problem: Sie fressen weniger und werden anfälliger für Krankheiten. Auch natürliche Gewässer seien betroffen.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), zuständig für den Bereich Jagd, verteidigt die Ausnahmen: Der Fischotter bedrohe nicht nur Fischbestände, sondern auch seltene Arten wie den Huchen oder die Flussperlmuschel. Zudem würden durch stillgelegte Teiche auch wichtige Biotope für Amphibien verloren gehen.

dpa / MF

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