Do, 04.02.2021 , 16:02 Uhr

Bayern: Umsatzsteuerreduzierung auf Speisen bis Ende 2022

Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie in Bayern wird bis Ende 2022 verlängert. Das hat der Koalitionsausschuss beschlossen. Damit soll das Gastgewerbe nachhaltig gesichert werden. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern bedankt sich bei Ministerpräsident Markus Söder für seinen Kampf in der Gastronomiebranche. 

„Bayern hat sich mit seinen Forderungen für die Gastronomie und die Unternehmen in Berlin durchgesetzt. Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie bis Ende 2022 zu verlängern, ist eine kräftige Entlastung für die Wirtinnen und Wirte. Die Verdopplung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Krisenjahre 2020 und 2021 auf 10 bzw. 20 Millionen Euro sorgt für dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Betriebe. Zu einer verantwortungsvollen Politik gehört es, vernünftige und realistische Vorschläge zu machen.“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker.  betont: „Es kommt nicht darauf an, durch täglich neue Öffnungsdebatten die Menschen zu verunsichern, entscheidend ist, was umgesetzt wird. Ministerpräsident Dr. Markus Söder fordert nicht nur, er setzt um. So geht aktive Hilfe für die Wirtschaft in Zeiten der Krise.“

Die neuen Maßnahmen hat der Koalitionsausschuss auf Betreiben Bayerns in Berlin jetzt beschlossen. Sie treten neben die bestehenden steuerlichen Maßnahmen und sollen die Wirtschaft beim Weg durch die Pandemie-Krise unterstützen. Dass gerade solche Maßnahmen massiven Erfolg haben, zeigen die bisherigen Zahlen der steuerlichen Hilfen in Bayern: Bis heute haben die bayerischen Steuerbehörden über 380.000 Anträge bearbeitet und haben dabei über 8,2 Milliarden Euro an steuerlichen Unterstützungen ermöglicht, zum Beispiel in Form von Stundungen oder reduzierten Vorauszahlungen.

 

DEHOGA Bayern: Gastgewerbe nachhaltig sichern

„Die Verlängerung bis Ende 2022 ist enorm wichtig, um das Gastgewerbe nachhaltig zu sichern. Zugleich ist es ein mutmachendes Signal und Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen. Auch für die Beschäftigten, die zunehmend bezweifeln, ob ihr Arbeitgeber die Krise überleben wird und sich anderweitig orientieren, war es die richtige Botschaft zum rechten Zeitpunkt.“ – Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern

Zugleich spricht Inselkammer Dank aus: „Unser Dank gilt dem Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und der CSU, ohne den dieser wichtige Meilenstein für über 40.000 gastgewerbliche Betriebe mit 447.000 Erwerbstätigen allein in Bayern überhaupt nicht zustande gekommen wäre. Auch dieser Beschluss trägt dazu bei, unsere Betriebe in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich überleben zu können und dadurch hunderttausende an Arbeitsplätze zu sichern, sobald es wieder losgeht.“

Dies gilt umso mehr, da die Branche nicht aufgrund individueller Fehler Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hat, sondern die Betriebe geschlossen wurden, um die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzuschränken. Wie wichtig die Umsatzsteuerreduzierung ist, zeigen auch die Ergebnisse einer Umfrage, an der rund 1.400 gastgewerbliche Betriebe in Bayern teilgenommen haben. Demnach sehen über 74 Prozent ihren Betrieb durch die Corona-Krise in seiner Existenz gefährdet, 24 denken bereits konkret über eine Betriebsausgabe nach. Durch die Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes werden die Unternehmen in die Lage versetzt, nach einer Öffnung wieder Verluste auszugleichen, Schulden zu tilgen, gestundete Beiträge zu begleichen, Rücklagen aufzubauen und wieder in eine Altersvorsorge, die oftmals im Rahmen des Überlebenskampfes aufgelöst werden musste, zu investieren.

Zudem bedeutet jede Investition in einen Betrieb die Sicherung von Arbeitsplätzen. Aus diesem Grund wird es auch keine Preisreduzierungen geben können, diese hatte die Branche auch nie versprochen. Im Gegenteil: Es wurde immer darauf hingewiesen, dass die Betriebe die zwölf Prozentpunkte zur Stärkung der Gastronomie bei ihrem Überlebenskampf benötigen. Wir kämpfen weiter für eine Entfristung auch nach 2022 und einen Einbezug von Getränken. Denn insbesondere die getränkegeprägte Gastronomie ist von der Pandemie besonders gebeutelt.

 

Bayerisches Finanzministerium/DEHOGA Bayern/MB

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