Bayern sieht sich weiter einer massiven Gefahr durch Cyberangriffe ausgesetzt. Laut dem Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2025, der in München vorgestellt wurde, wurden im letzten Jahr mehr als 48.000 Fälle von Cybercrime angezeigt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte: „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Bayern im zurückliegenden Berichtszeitraum über 48.000 Fälle von Cybercrime zur Anzeige gebracht.“ Die Dunkelziffer liege aber deutlich höher.
Laut Herrmann agieren die Täter zunehmend professioneller und nutzen Künstliche Intelligenz für ihre Angriffe. „Der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum hat sich in den letzten Jahren zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt“, sagte der Minister.
Neben finanziellen Motiven erkennen die Behörden eine wachsende Zahl politisch motivierter Angriffe. Herrmann warnte: „Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Nachrichtendienste und staatlich gesteuerte ausländische Akteure vielfach Überlastungsangriffe, sogenannte DDoS-Attacken, oder Desinformationskampagnen als Mittel zur politischen Einflussnahme und zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen.“
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) überwacht täglich riesige Datenmengen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte: „Das Cyber Defence Center im LSI ist hierfür ein wesentlicher Baustein: Täglich werden rund 2,7 Milliarden Datensätze auf Angriffsindizien analysiert und in 2024 rund 390 Millionen verdächtige E-Mails bereits beim Empfang blockiert – davon rund eine Million mit neuartigem Schadcode.“
Bayern verfügt inzwischen über ein flächendeckendes Netz spezialisierter Cybercrime-Kommissariate und Quick-Reaction-Teams, die rund um die Uhr einsatzbereit sind. Seit 2015 verfolgt zudem die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) die Täter. 2024 gelang etwa die Zerschlagung der Ransomware-Gruppe „8Base“, die allein in Deutschland über 365 Angriffe verübt haben soll.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mahnt, das Strafrecht müsse an die neuen Bedrohungen angepasst werden: „Viele der Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Angesichts anhaltender Vorfälle wie Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen oder Fake News auf nachgeahmten Internetportalen muss der strafrechtliche Schutzrahmen für das 21. Jahrhundert fortentwickelt werden.“ So solle etwa ein neuer Straftatbestand für Spionage-Drohnenflüge geschaffen werden.
dpa / MF