Trotz eines Urteils des Hamburger Sozialgerichts hält Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an der 50-Euro-Bargeldgrenze für die Bezahlkarte von Geflüchteten fest. Der CSU-Chef erklärte dem Nachrichtensender Welt TV, dass er diese Obergrenze beibehalten wolle.
Das Hamburger Sozialgericht hatte entschieden, dass die starre Bargeldobergrenze von 50 Euro für bestimmte Gruppen wie Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere nicht angemessen sei. Die Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen, und starre Obergrenzen würden dies nicht ermöglichen.
Söder sieht in dem Urteil jedoch keine juristische Signalwirkung für Bayern. Er betonte: „Wir haben keine Anzeichen, dass das ein rechtliches Problem sein sollte. Ganz im Gegenteil.“ Er argumentierte, dass Geflüchtete, die bereits Essen, Wohnung, Kleidung und hygienische Artikel erhalten, keine großen Geldsummen benötigen, die möglicherweise auch anderweitig überwiesen werden könnten.
Für Söder bleibt die Bezahlkarte ein wichtiges Instrument. Er sieht keinen Anlass, vom Bezahlkarten-Modell abzukehren, und betonte, dass dies ein schwerer Fehler wäre. Flüchtlingsorganisationen kritisieren das System als nicht vertretbare Gängelung der Geflüchteten.
Seit Ende Juni ist das Bezahlkarten-System bayernweit im Einsatz. Mehr als 43.000 Karten sind bereits im Umlauf. Asylbewerbern wird der ihnen gesetzlich zustehende Betrag über diese Karten zur Verfügung gestellt. Sie können damit in allen Geschäften einkaufen, jedoch nicht alle Produkte. Alkohol ist beispielsweise davon ausgenommen.
Söder warb zudem dafür, in einem nächsten Schritt das Bürgergeld für Flüchtlinge zu streichen, um das System weiter zu reformieren.
dpa / MB