Fr., 03.07.2020 , 12:44 Uhr

Bayern setzt neue Fahrverbots-Regeln der StVO-Novelle vorerst außer Kraft

Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. Die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehen Fahrverbote sind wahrscheinlich nichtig. Was mit bislang ausgestellten Bußgeldern und Fahrverboten passiert, ist bislang nicht bekannt. 

«Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines «fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage».

Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkataloges stark auseinander. Wie Bayern kündigte etwa auch das Saarland an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen. Dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): «Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.»

 

dpa/MB

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