Mo, 14.05.2018 , 17:20 Uhr

Bayern: Schulen sollen selber über private Handynutzung entscheiden dürfen

Schulen in Bayern sollen künftig möglicherweise selber entscheiden dürfen, ob sie die private Handynutzung in den Pausen oder über Mittag erleichtern wollen oder nicht. Das jedenfalls hat sich bei einem runden Tisch mit Lehrern, Eltern und Schülern am Montag im Kultusministerium als klarer Trend herauskristallisiert, wie Minister Bernd Sibler (CSU) anschließend berichtete. Es sei zwar nicht einstimmig, aber klare Mehrheitsmeinung gewesen, den Schulen hier in Zukunft mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu geben. 

Konkret könnte die Entscheidung demnach an das Schulforum übertragen werden, in dem Schulleitung, Lehrer, Eltern- und Schülervertreter sitzen. Jede Schule könnte dann je nach örtlichen Gegebenheiten oder Besonderheiten entscheiden, ob, wann und wo sie die private Handynutzung freigibt, in großen Pausen etwa oder in der Mensa. Ob dazu eine Gesetzesänderung nötig ist, ist allerdings noch offen.

Derzeit ist die Handynutzung an bayerischen Schulen grundsätzlich verboten – wenn nicht in Ausnahmefällen ein Lehrer ausdrücklich zustimmt. «Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone (…), die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten», heißt es im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Aber: «Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.» Das Ganze sei kein Verbot, sondern ein Nutzungs-Gebot, sagte Sibler.

Einigkeit herrscht nach Worten Siblers einerseits, dass die private Handynutzung während des Unterrichts verboten bleiben soll. «Keine Whatsapp von Mutti, keine SMS von Vati», betonte er. Andererseits sollen Lehrer die Geräte auch gezielt einsetzen können – wie es bisher schon erlaubt ist. «Wir waren uns einig, dass die Technik der Pädagogik zu dienen hat», sagte Sibler. Man müsse überlegen, wie der Unterricht durch Smartphones auch verbessert werden könne. Nötig sei aber eben vor allem eine pragmatische Lösung für die private Nutzung.

Als nächstes will Sibler die Ergebnisse des runden Tisches im Landtag diskutieren und dann an die Umsetzung gehen. Sollte eine Gesetzesänderung nötig sein, werde man es nicht mehr in dieser Legislaturperiode schaffen, sagte Sibler. Denkbar ist aber auch, dass die teilweise Freigabe der privaten Handynutzung und die Übertragung der Entscheidung an die einzelnen Schulen auch unter der derzeitigen Rechtslage möglich ist. Das müsse nun geprüft werden, sagte Sibler.

dpa/MF

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