Mo, 21.12.2020 , 17:11 Uhr

Bayern: Schulen können Zahl der Prüfungen wegen Corona senken

Quarantäne, Wechselunterricht, Hybrid-Unterricht - die Pandemie stellt Bayerns Schüler und Lehrer vor große Probleme. Mit weniger Leistungsnachweisen will das Ministerium sie nun entlasten. Wegen der noch immer nicht absehbaren Folgen der Corona-Krise für das laufende Schuljahr kann an Bayerns Realschulen und Gymnasien die Zahl der Prüfungen reduziert werden.

«Mir ist vor allem sehr wichtig, dass wir eine Ballung von Leistungsnachweisen verhindern. Deswegen schaffen wir faire und flexible Regelungen zur Reduzierung von Leistungsnachweisen», sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Montag in München.

Es dürfe nicht sein, dass die Schüler wegen längerer Phasen von Wechsel- oder Distanzunterricht unter Druck geraten. Piazolo weiter: «Wir werden abhängig davon, wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht, auch die Termine für die Abschlussprüfungen der anderen Schularten anpassen und bei Bedarf auch bei Leistungsnachweisen schulartbezogen flexibel nachjustieren.»

Konkret sieht die Neuregelung für Gymnasien und Realschulen vor, dass die Lehrer an den Schulen für sich entscheiden können, ob und wie sie die vorgeschriebene Zahl an sogenannten großen Leistungsnachweisen senken. «Die konkrete Entscheidung trifft das Lehrkräfteteam unter genauer Abwägung der Situation in der einzelnen Klasse», teilte das Ministerium mit. Bei den Leistungsnachweisen könne die Ausgangslage auch an einer Schule von Klasse zu Klasse sehr unterschiedlich sein.

Die abiturrelevanten Klausuren - auch an den Fach- und Berufsoberschulen - können die Schulen zudem ins zweite Halbjahr verschieben und den Zeugnistermin entsprechend verlegen.

An den Mittel- und Wirtschaftsschulen besteht den Angaben zufolge ohnehin größere Flexibilität. Es solle «insgesamt sichergestellt sein», dass am Ende des Schuljahres ohne Zeitdruck eine valide und aussagekräftige Zeugnisnote gebildet werden könne, hieß es. Auch die Förderschulen, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten, sollten sich an den für sie entsprechenden Vorgaben orientieren.

Zudem soll die Wiederholung der Corona-Schuljahre 2019/20 und 2020/21 nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet werden. Hierzu läuft dem Ministerium zufolge derzeit eine entsprechende Verbändeanhörung zur Änderung der Schulordnung.

 

 

dpa/MB

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