Di., 23.07.2024 , 13:15 Uhr

Bayern: Neues Ladenschlussgesetz ermöglicht längere Einkaufsnächte

Der Ministerrat bringt ein eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern auf den Weg, wodurch in Zukunft unter anderem bürokratische Hürden abgebaut werden sollen.

Der Freistaat Bayern wird ein neues Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) einführen. Dieses Gesetz soll längere Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Nahversorgungsform ermöglichen. Das BayLadSchlG ersetzt das Bundesladenschlussgesetz von 1956. Im Rahmen der Deregulierung und Entbürokratisierung werden überflüssige Regelungen abgeschafft und bürokratische Hürden abgebaut. Dabei wird die Balance zwischen verschiedenen Interessen sowie der wichtige Schutzgedanke des Ladenschlussrechts gewahrt.

Die Eckpunkte des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) sind:

 

 

PM Bayerische Staatskanzlei / FC

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