Di, 07.02.2023 , 14:22 Uhr

Bayern: Negativer Selbsttest für Krankenhausbesucher ab Freitag ausreichend

Ab Freitag ist ein negativer Selbsttest für Krankenhausbesucher in Bayern ausreichend. Das Bayerische Kabinett hat diese Lockerung am Dienstag beschlossen.

Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Corona-Infektionen müssen Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Der Selbsttest muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge vielmehr eine Erklärung, dass der Test negativ gewesen sei.

Bisher war für Besuche von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich.

«Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen», sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). «Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen.»

 

«Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte», so Holetschek.

 

Wie in anderen Lebensbereichen werde auch hier nun verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt.

 

«Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte.»

 

Da die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 28. Februar 2023 auslaufe, es aber unklar sei, ob diese nochmals verlängert werde, gingen die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen bereits zurück, hieß es weiter. Für die Menschen werde es daher schwieriger, einen Testnachweis zu erhalten. «Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert«, sagte Holetschek.

 

dpa / MB

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage 02.08.2023 Urteil: Corona-Einreisequarantäne in Bayern war teils unwirksam Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen, teilte ein Sprecher zu dem Urteil am Mittwoch in München mit. Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen