So, 22.03.2020 , 10:49 Uhr

Bayern/ München: Notbetreuung für besonders betroffene Gruppen wird ausgeweitet

Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat heute beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, ab Montag, den 23. März 2020, auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.

Bayerns Kultusminister Michael Piazolo betont: „Die öffentliche Gesundheitsversorgung zu unterstützen, hat derzeit höchste Priorität. Wir unterstützen hier die Eltern und ermöglichen ihnen einen leichteren Zugang zu den Notbetreuungen in den Schulen und Kitas. Mein Dank gilt auch den Eltern, die in der vergangenen Woche sehr verantwortungsvoll mit dem Angebot der Notbetreuung umgegangen sind.“


Bayerns Familienministerin Carolina Trautner
: „Unsere Klinken, Arztpraxen, Apotheken und Pflegeheime sind noch mehr als alle andere Bereiche im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gefordert. Denn dort steigt der Personalbedarf. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die weiterhin unsere Gesellschaft am Laufen halten, für ihren Einsatz.“

 

Die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege werden dabei weit ausgelegt, um eine Versorgung der Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Menschen unter allen Umständen gewährleisten zu können. Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztlichen Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen). Für die übrigen Bereiche der kritischen Infrastruktur bleibt es dabei, dass beide Elternteile in diesen Bereichen tätig sein müssen, bei Alleinerziehenden genügt auch weiterhin ein Elternteil.

Für eine bessere Planbarkeit sollten sich Eltern, die nun am Montag erstmals eine Notbetreuung benötigen, möglichst frühzeitig mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung setzen. Die entsprechenden Erklärungen und Elterninformationen werden umgehend angepasst. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.

 

 

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage 02.08.2023 Urteil: Corona-Einreisequarantäne in Bayern war teils unwirksam Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen, teilte ein Sprecher zu dem Urteil am Mittwoch in München mit. Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen