Di, 25.04.2017 , 08:32 Uhr

Bayern: Mehr Verbraucherschutz im Netz

Bayern will bei der anstehenden Konferenz der Verbraucherminister einen besseren Schutz bei Käufen im Internet durchsetzen. Dazu hat die bayerische Ressortchefin Ulrike Scharf (CSU) bei dem Treffen der Fachminister in Dresden am 27. und 28. April zwei Anträge im Gepäck, die mehr Preistransparenz bei der Buchung von Flugreisen sowie klarere Informationen zu den Vertragspartnern und Schutz vor «Fake-Shops» zum Ziel haben. «Verschleierte Preise sind unseriös und können den Verbraucher viel Geld kosten. Hier brauchen wir europaweite Regelungen zum Schutz der Verbraucher», sagte Scharf der Deutschen Presse-Agentur in München.

Bei den Flugpreisen fordert der bayerische Antrag eine volle Preistransparenz bei der Buchung – die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Änderung einzusetzen. Buchungsportale sollen gezwungen werden, gleich zu Beginn einer Buchung den vollständigen Preis zu nennen. Aus der Sicht von Scharf ist es nicht hinnehmbar, dass erst am Ende der Buchung versteckte Zusatzkosten – etwa wegen Gepäckzuschlägen – erkennbar würden. Die bisherige Preisdarstellung reiche nicht aus, der Antrag aus Bayern sieht deshalb beispielsweise die verpflichtende Bereitstellung von speziellen Suchfiltern vor.

Auch bei anderen Internetportalen sieht Scharf noch viel Potenzial für Rechtssicherheit und Klarheit. «Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Wir wollen irreführenden und manipulativen Fake-Bewertungen von Produkten einen Riegel vorschieben», betonte die Ministerin. So müsse der Verbraucher bei Buchungen und Bestellungen über Internetportale jederzeit genau wissen, wer der Vertragspartner ist. «Es muss für den Verbraucher klar sein, mit wem er welchen Vertrag und zu welchen Konditionen schließt – sei es beim Kauf von Apps oder der Buchung eines Mietwagens.» Sollten Unklarheiten bestehen und sich gar Vertragsbedingungen widersprechen, müssten im Zweifel die Portalbetreiber selbst als Ansprechpartner gerade stehen.

Gleiches gelte für irreführende und manipulative Fake-Bewertungen von Produkten. «Dazu ist eine starke und klare gesetzliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich, die dafür sorgt, dass sich die Anbieter an den Bewertungen festhalten lassen und gegebenenfalls eine Preisminderung gewähren müssen», sagte Scharf. Zudem müssten die Betreiber eines Portals gesetzlich stärker in die Pflicht genommen werden, um den Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern, sogenannten Fake-Shops, zu schützen. Portalbetreiber müssten die Shops besser überwachen.

dpa/MF

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